Fahrzeugführer
Gerade im Fuhrpark ist der Fahrzeugführer nicht automatisch der Fahrzeughalter oder der Eigentümer des Fahrzeugs. Da die unterschiedlichen Begriffe für verschiedene Pflichten sorgen und Details zur Haftung im Verkehr zu beachten sind, ist ein genauer Blick auf den Fahrzeugführer von Bedeutung. Im Folgenden erfahren Sie alle Details, die im Zusammenhang mit diesem Begriff von Bedeutung sind und für eine sichere Verwaltung des Fuhrparks sorgen.
Fahrzeugführer: Eine Begriffsdefinition und die Bedeutung für das Verkehrsrecht
Es handelt sich beim Fahrzeugführer um die Person, die das Fahrzeug tatsächlich bewegt und sich in diesem befindet. Allerdings muss er das Fahrzeug tatsächlich bewegen, um beispielsweise für einen Schaden verantwortlich zu sein. Es ist erst einmal unwichtig, ob der Fahrer tatsächlich berechtigt ist, dieses spezielle Fahrzeug zu führen oder nicht. Wer die Gewalt über das Steuer eines Fahrzeuges hat, ist hier als Fahrzeugführer anzusehen. Wichtig ist vor allem, dass ein Fahrzeugführer die Berechtigung für die Nutzung des Fahrzeuges hat und zusätzlich geeignet ist. Geeignete Fahrzeugführer verfügen nicht nur über eine gültige Fahrerlaubnis, sondern sind auch Fahrtüchtig und fahren nicht unter Einfluss von Alkohol oder Drogen. Nicht zuletzt ist es entscheidend, dass nicht in größerem Ausmaß oder mehrfach gegen die geltenden Gesetze der Straßenverkehrsordnung verstoßen wurde.
Grundsätzlich ist der Fahrzeugführer somit immer die Person, die das Fahrzeug bewegt. Die tatsächliche Verfügungsgewalt liegt in diesem Moment beim Fahrzeugführer und der Gebrauch des Fahrzeuges findet auf eigene Rechnung statt. Für das Verkehrsrecht ist die Definition des Begriffes genau wie die Abgrenzung zum Halter und/ oder Eigentümer des Fahrzeuges von Bedeutung, um im Falle eines Unfalls aufklären zu können. Vor allem die Pflichten der einzelnen Personen rund um das Fahrzeug sowie das Thema der Haftung sind für das Verkehrsrecht von großer Bedeutung.
Als gesetzliche Grundlage rund um Berechtigung und Eignung zum Führen eines Fahrzeuges ist besonders der §2 Straßenverkehrsgesetz (StVG) zu nennen.
Unterschiede zwischen Fahrzeugführer, Fahrzeughalter und Fahrzeugeigentümer
Nicht immer handelt es sich beim Fahrzeugführer, Fahrzeughalter und Fahrzeugeigentümer um die gleiche Person. Daher geht es an dieser Stelle um eine Abgrenzung des Fahrzeugführers von den anderen Positionen. Entscheidend sind diese Unterschiede vor allem für die Versicherung, für die Haftung im Schadensfall sowie im Rahmen der Ermittlungen bei Unfällen. Zwar ist es bei Privatpersonen im Normalfall einfacher, da hier die gleiche Person häufig Eigentümer, Fahrzeughalter und Fahrzeugführer ist. Das ist im Umfeld eines Fuhrparks jedoch anders, sodass diese Details entscheidend sind, um nicht den Überblick zu verlieren. Für das Flottenmanagement ist es daher entscheidend zu wissen, wer welche Rolle rund um das Fahrzeug einnimmt und welche Pflichten damit einhergehen.
Der Fahrzeughalter muss nicht der Besitzer eines Fahrzeuges sein. Es handelt sich allerdings um die Person mit der Verfügungsgewalt über das jeweilige Fahrzeug. Oftmals ist der Fahrzeughalter im Fuhrpark der Fuhrparkleiter, der die Pflichten inklusive der Halterhaftung rund um das Fahrzeug von der Geschäftsführung übertragen bekommen hat. Damit ist der Fahrzeughalter für die Führerscheinkontrolle des tatsächlichen Fahrers verantwortlich und muss Versicherungen bezahlen und für einen verkehrssicheren Zustand sorgen. Einfach zu erkennen ist der Fahrzeughalter daran, dass er im Fahrzeugschein eingetragen ist.
Abzugrenzen davon ist vor allem im Fuhrpark der Fahrzeugeigentümer. Dabei kann es sich um die Geschäftsführung handeln oder um eine Leasinggesellschaft, falls es sich um ein Leasingfahrzeug handelt. Der Fahrzeugeigentümer muss somit nicht automatisch im Fahrzeugschein stehen oder für einen Wartungstermin verantwortlich sein. Außerdem muss es sich nicht um die Person handeln, die das Fahrzeug tatsächlich bewegt. Fest steht jedoch, dass es sich um die Person handelt, die das Fahrzeug letztendlich verkaufen kann.
Der Fahrzeugführer ist letztendlich die Person, die sich im Fahrzeug befindet und dieses bewegt. Es muss sich nicht um den Eigentümer des Fahrzeuges handeln und auch nicht um die Person, die in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist.
Pflichten und Verantwortlichkeiten des Fahrzeugführers
Der Fahrzeugführer muss sich nicht darum kümmern, ob Wartungstermine eingehalten werden, um nur ein Beispiel zu nennen. Jedenfalls nicht, wenn er nur Fahrzeugführer ist, jedoch weder Halter noch Eigentümer des Fahrzeuges. Allerdings müssen Fahrzeugführer einige Pflichten und Verantwortlichkeiten kennen, die nicht ganz unwichtig sind. Festgehalten sind die Pflichten des Fahrzeugführers im §23 der Straßenverkehrsordnung (StVG).
Folgende Details sind bei den Pflichten des Fahrzeugführers entscheidend:
- Die Sicht und das Gehör dürfen nicht behindert sein (durch die Ladung, durch Tiere oder durch weitere Mitfahrer)
- Die vorgeschriebenen Kennzeichen müssen gut lesbar sei
- Kommunikationsgeräte wie ein Smartphone dürfen nicht vom Straßenverkehr ablenken und sind im Allgemeinen beim Fahren nicht zulässig
- Beleuchtungsanlagen müssen intakt sein
- Ein nicht mehr verkehrsfähiges Fahrzeug ist unverzüglich aus dem Verkehr zu entfernen (auf dem kürzesten möglichen Weg)
- Radarwarngeräte dürfen weder mitgeführt noch eingesetzt werden
- Eine Verhüllung des Gesichts darf nicht erfolgen (Fahrer muss gut erkennbar sein)
Details zur Haftung im Verkehr
Wichtig ist es für das Unternehmen sowie für alle beteiligten Personen zu wissen, was in Bezug auf die Haftung im Verkehr eine Rolle spielt. Hier sind sowohl die Halterhaftung als auch die Gefährdungshaftung von Seiten des Fahrzeughalters von Bedeutung. Für den Fahrzeugführer hingegen ist die Fahrerhaftung (und die Verschuldenshaftung) von Bedeutung. Der Fahrer haftet, wenn klar nachzuweisen ist, dass er den Unfall zu verschulden hat. Das kann bei fahrlässigem Verhalten der Fall sein. Wurde ein Unfall durch fahrlässiges Verhalten verursacht, haftet der Fahrer und nicht der Fahrzeughalter dafür. Kann der Fahrer jedoch nachweisen, dass er den Unfall nicht zu verschulden hat, greift die Fahrerhaftung nicht. Gesetzlich festgehalten ist die Fahrerhaftung im §18 Straßenverkehrsordnung (StVG).
Achtung: Die Haftung ist nur gegeben, wenn der Fahrzeugführer das Fahrzeug wirklich bewegt hat. Ein eingelegter Gang oder ein eingeschalteter Motor reichen hier nicht aus, um die Fahrerhaftung zu rechtfertigen. Für Unfälle auf einem Parkplatz bei unbewegtem Fahrzeug ist der Fahrer somit eher nicht zu verantworten.
Fazit
Für den Fuhrpark ist es aus Gründen der Haftung und des Wissens rund um die Verpflichtungen aller Beteiligten wichtig zu wissen, wer welche Rolle einnimmt. Daher macht es Sinn, zwischen dem Fahrzeugeigentümer und dem Fahrzeughalter zu unterscheiden und den Fahrzeugführer genau benennen zu können. Hilfreich ist für die Identifikation des Fahrzeugführers unter anderem ein elektronisches Fahrtenbuch. In diesem ist dann genau festgehalten, wer wann und über welche Strecke hinweg ein Fahrzeug genutzt hat. Das ist zur Aufklärung von Schäden aller Art sowie für eine gewissenhaft angelegte digitale Schadenakte im Rahmen des Schadenmanagement nicht ganz unwichtig. Außerdem weiß der Fahrzeughalter durch eine genaue Benennung und Dokumentation der einzelnen Personen immer, welche Personen betroffen sind.
Zusätzliche Infos zum Thema Fahrzeugführer:
- Fuhrparkmanagement Software: Bedeutung von Compliance
- Compliance in internationalen Fuhrparks
- Dienstwagenrichtlinie im Fuhrpark: Worauf kommt es an?
- KFZ-Überlassungsvertrag: Wichtige Inhalte im Fuhrpark
- Car Policy: Mitbestimmungsrecht durch den Betriebsrat
- Fuhrparkverwaltung: Innovatives Vorgehen durch digitale Lösungen
- Fahrtenbuch im Fuhrpark: Chancen und Nutzen
- Unfallbericht
- Fahrzeugübergabeprotokoll
- Erstunterweisung bei Dienstfahrzeug
Häufige Fragen zum Thema Fahrzeugführer
Wer gilt als Fahrzeugführer?
Der Fahrzeugführer lenkt das Fahrzeug, hat in diesem Moment die Verfügungsgewalt darüber und setzt das Fahrzeug in Bewegung. Es muss sich nicht automatisch um den Eigentümer des Fahrzeuges oder um den im Fahrzeugschein eingetragenen Fahrzeughalter handeln.
Wann führt man ein Fahrzeug?
Ein Fahrzeug wird in dem Moment geführt, in dem es in Bewegung gesetzt wird. Eine Person, die nur im stehenden Fahrzeug sitzt, ohne dieses in Bewegung zu bringen, gilt somit nicht als Führer von diesem. Ein eingelegter Gang reicht nach dieser Definition daher nicht aus, um ein Fahrzeug zu führen.
Wann haftet der Fahrzeugführer bei einem Unfall?
Sind der Fahrzeugführer und der Fahrzeughalter wie in einem Fuhrpark unterschiedliche Personen, haftet der Fahrzeugführer nicht bei jedem Unfall oder Schaden. Entscheidend ist hier die Fahrerhaftung (auch Verschuldenshaftung). Diese besagt, dass der Fahrzeugführer haftet, wenn er den Unfall verschuldet hat. Wurde der Unfall nachweislich nicht vom Fahrer verschuldet, haftet er nicht dafür.
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