Fuhrparkwissen A-Z

1-Prozent-Regelung

Autor: Sina Burghardt

Die 1-Prozent-Regelung ist für die private Nutzung eines Dienstwagens von Bedeutung. Es handelt sich bei dieser möglichen privaten Nutzung um einen geldwerten Vorteil, der entsprechend zu versteuern ist. Die Regelung besagt, dass 1 % des Bruttolistenpreises pro Monat versteuert wird. Wichtig ist die mögliche Wahl zwischen der 1-Prozent-Regelung und einem Fahrtenbuch. Zudem gilt bei Fahrzeugen mit alternativem Antrieb eine geringere Versteuerung, die sich finanziell lohnt. 

Inhaltsverzeichnis

Das steckt hinter der 1-Prozent-Methode

Sobald ein Fahrer sein vom Unternehmen zur Verfügung gestelltes Fahrzeug privat nutzt, ist dieser Vorteil zu versteuern. Der Fahrer musste das Fahrzeug nicht selbst anschaffen und darf es dennoch privat nutzen. Daher gilt eine pauschale Versteuerung von 1 Prozent des Bruttolistenpreises. Diese Summe ist monatlich mit zu versteuern. Dabei ist zu beachten, dass mögliche Rabatte keine Auswirkungen auf die Berechnungsgrundlage haben. Gebrauchtwagen werden somit mit der gleichen Grundlage versteuert wie Neuwagen. Als gesetzliche Grundlage für die genannte Versteuerung gilt §8 des Einkommensteuergesetzes (EStG).

Die Ausstattung des Fahrzeuges hat Auswirkungen auf die Berechnungsgrundlage. Eine kostspielige Sonderausstattung führt beim Fahrzeugkauf zu einer höheren Steuerlast. Die 1-Prozent-Regelung gilt für Fahrzeuge des Unternehmens genau wie für geleaste Fahrzeuge. Für das Unternehmen ist die Besteuerung ebenfalls von Bedeutung und ist frühzeitig abzustimmen. Auf diese Weise lassen sich verfälschte Abrechnungen oder zu geringe Summen vor der Versteuerung vermeiden. Die Höhe des Bruttolistenpreises ist bei Neuwagen direkt vom jeweiligen Händler anzugeben. Ein wenig komplexer fällt die Berechnung bei Gebrauchtwagen aus. Gibt es jedoch vom Händler keine Angaben, kann hier der detailliert aufgestellte ADAC Katalog zur Berechnung hinzugezogen werden. 

Berechnung 1 % Regelung – Beispiel Lohnabrechnung

Ein Rechenbeispiel zeigt die Auswirkungen der 1-Prozent-Regelung in der Praxis: 

Bruttolistenpreis40.000 Euro
1 Prozent vom Bruttolistenpreis400 Euro
0,03 Prozent pro Kilometer Arbeitsweg(Annahme 10 Kilometer)120 Euro
Gesamter geldwerter Vorteil520 Euro 

Der berechnete geldwerte Vorteil wird monatlich auf das Bruttogehalt aufgeschlagen. Abweichende Fahrtwege lassen sich durch die Berechnung mit 0,03 Prozent vom Bruttolistenpreis leicht selbst berechnen. Diese Summe ist nach dem geltenden Steuersatz der jeweiligen Person zu versteuern. Dabei machen Rabatte oder das Alter des Fahrzeuges keinen Unterschied aus. Das führt dazu, dass höhere Summen monatlich mit zu versteuern sind, was zu finanziellen Nachteilen führen kann. Ein längerer Arbeitsweg erhöht die zu versteuernde Summe. Gleiches gilt für einen höheren Bruttolistenpreis. Es ist damit für Dienstwagenfahrer von Bedeutung, vor einer Entscheidung diese Berechnung durchzuführen. 

Ein Hinweis: Steuervergünstigungen beim geldwerten Vorteil sind bei Fahrzeugen mit alternativen Antrieben möglich. Diese hängen in der genauen Höhe jedoch von verschiedenen Kriterien ab. Genauere Informationen finden Sie in unserem umfassenden Ratgeber zum Thema E-Mobilität

1-Prozent-Regelung für Selbstständige

Nicht nur im Rahmen einer Anstellung ist es möglich, die 1-Prozent-Regelung zu nutzen. Selbstständige, die ihr Fahrzeug sowohl privat als auch beruflich nutzen, können auf diese Weise vorgehen und im besten Fall steuern sparen. Neben der 1-Prozent-Regelung ist hier ebenfalls die Nutzung von einem Fahrtenbuch möglich. Entscheidend für die genaue Versteuerung und Einstufung in das Privat- oder Betriebsvermögen ist die jeweilige betriebliche Nutzung. 

Von Bedeutung ist die 1-Prozent-Regelung für Selbstständige, wenn mindestens 50 Prozent aller Fahrten betrieblich bedingt sind. Bei einer geringeren betrieblichen Nutzung ist die Regelung nicht relevant.

Besondere Regelungen für Hybdrid- und Elektroautos

Die Versteuerung von Elektroautos und Hybridfahrzeugen fällt geringer aus, um die E-Mobilität zu stärken. Entscheidend sind für die genaue Berechnung der Bruttolistenpreis des Fahrzeuges sowie die Antriebsart. Das bedeutet, dass Sie ein Elektroauto mit einem Bruttolistenpreis von weniger als 60.000 Euro mit nur 0,25 Prozent vom Bruttolistenpreis versteuern. Elektroautos mit einem höheren Listenpreis sowie Hybridfahrzeuge sind mit 0,5 Prozent vom Bruttolistenpreis zu versteuern. 

Die 1-Prozent-Regelung ist damit für Fahrzeuge mit alternativem Antrieb ein wenig günstiger. Die steuerlichen Vorteile können hier dazu führen, dass sich die pauschale Versteuerung lohnt. Hier ist es eventuell nicht von Vorteil, auf ein Fahrtenbuch auszuweichen, welches mit mehr Aufwand einhergeht. 

1-Prozent-Regelung oder Fahrtenbuch: Die richtige Wahl treffen

Zu unterscheiden ist zwischen der vorgestellten 1-Prozent-Regelung und dem Fahrtenbuch, wenn von der Versteuerung des Dienstwagens die Rede ist. Das Fahrtenbuch ist eine Übersicht über alle privat durchgeführten Fahrten. Dieses oft handschriftlich geführte Buch muss die Zahl der gefahrenen Kilometer enthalten. Das ist bei privaten Fahrten der Fall. Darüber hinaus sind noch weitere Angaben zum Zeitpunkt der Fahrt, zum Zweck, zum Fahrer und zur Kundenanschrift bei betrieblichen Fahrten erforderlich. Das macht ein Fahrtenbuch recht zeitintensiv in der Handhabung, wenn es um viele Fahrten geht. Es muss sich um eine lückenlose Dokumentation handeln, die im Anschluss nicht mehr zu manipulieren ist. 

Beachten Sie nur, dass ein Fahrtenbuch aktuell zu führen ist. Es muss gebunden sein und darf weder nachträgliche Eintragungen noch zusätzlich eingeklebte Blätter enthalten. Andernfalls akzeptiert das Finanzamt die Ausführungen nicht. Einfacher ist damit die Arbeit mit einem digitalen Fahrtenbuch. Dieses ermöglicht die Erfassung der Fahrten in sehr kurzer Zeit. Die Fahrer bleiben stets auf einem aktuellen Stand und versteuern nur die tatsächlich gefahrenen Kilometer. Digitale Fahrtenbücher zeichnen gefahrene Strecken auf und sind im Anschluss nicht mehr zu verändern. Das vereinfacht die Nutzung eines Fahrtenbuches erheblich und führt dazu, dass die Aufzeichnung von offizieller Stelle akzeptiert wird. 

Die einfachere Berechnung mit der 1-Prozent-Regelung ist daher oft nicht die beste Lösung in finanzieller Hinsicht. Hier ist genau abzuwägen, welche Option Sinn macht und welche Methode umsetzbar ist. Ohne digitale Unterstützung ist es zeitaufwendig, ein Fahrtenbuch korrekt zu führen. So aufwendig, dass die 1-Prozent-Regelung allein aus Zeitgründen häufig die einzige Lösung darstellt. Im Idealfall findet eine Entscheidung nach einem gemeinsamen Gespräch mit den Fahrern statt. 

ProContra
1-Prozent-RegelungEinfache Option ohne viel Aufwand im AlltagJe nach Nutzung mit höherer Steuerlast als erforderlich verbunden
FahrtenbuchSpart Steuern und bietet je nach Nutzung finanzielle VorteileAufwendige Führung des Fahrtenbuches (Jede Fahrt ist exakt zu erfassen, die Dokumentation muss lückenlos sein)

Wie können Sie die 1 Prozent Regelung umgehen?

Es gibt letztendlich zwei Optionen, um die 1-Prozent-Versteuerung zu umgehen. Die eine Möglichkeit stellt das Führen von einem Fahrtenbuch dar. Die andere Option ist ein privates Nutzungsverbot. Dieses führt dazu, dass der Dienstwagen nur dienstlich und nicht privat zu nutzen ist. Damit entfällt die Notwendigkeit der Versteuerung eines geldwerten Vorteils. Dieses Verbot muss in schriftlicher Form geregelt sein. Im Idealfall steht in der Car Policy bei allen Regeln und Bedingungen rund um die Verwendung des Dienstwagens, wie es um die private Nutzung steht. Nur auf diese Weise lassen sich spätere Unklarheiten erfolgreich vermeiden. 

Es ist in jedem Fall entscheidend, die einzelnen Möglichkeiten genau nachzurechnen. Zwar ist die 1-Prozent-Regelung auf dem ersten Blick sehr einfach umsetzbar. Sie kann aber je nach genauer Nutzung des Fahrers mit sehr hohen Kosten einhergehen. Vor allem bei Gebrauchtwagen ist die 1-Prozent-Regelung nur bedingt empfehlenswert. Zwar sparen Sie Zeit, müssen jedoch oftmals mehr versteuern als nötig. In einem solchen Fall ist es wichtig, vor der Entscheidung die gefahrenen Kilometer genau aufzuschreiben. Das ermöglicht eine Gegenüberstellung der zu versteuernden Summe. Das private Nutzungsverbot ist selbstverständlich für einige Unternehmen von Interesse. Oftmals kommt ein Dienstwagen aber genauso privat zum Einsatz, weshalb die genaue Versteuerung von großer Bedeutung ist. 

Ein Hinweis: Es besteht die Möglichkeit, jeweils zum Jahreswechsel auf eine andere Berechnungsgrundlage umzusteigen. Das Verbot einer privaten Nutzung des Dienstwagens ist unbedingt klar schriftlich festzuhalten. Besteht die Möglichkeit einer privaten Nutzung, geht das Finanzamt von der 1-Prozent-Regelung aus. 

Fazit: Die 1 Prozent Versteuerung von Dienstwagen genau hinterfragen

Häufig nehmen Dienstwagenfahrer die 1-Prozent-Regelung hin, ohne weiter nachzurechnen. Dabei kann es sich hier um einen erheblichen Betrag handeln, der monatlich zu versteuern ist. Die Auswirkungen haben unser Rechenbeispiel gezeigt. Daher ist genau zu überlegen, ob ein Fahrtenbuch zu führen ist oder ob die 1-Prozent-Regelung die richtige Wahl darstellt. Durch die Verwendung von digitalen Fahrtenbüchern fällt es leichter, eine Entscheidung zu treffen. Von Bedeutung ist die vorgestellte Regelung für Dienstwagenfahrer genau wie für Unternehmen. Flottenmanager sollten daher Unterschiede, Möglichkeiten und aktuelle Regelungen kennen. 

Häufig gestellte Fragen zur 1-Prozent-Regelung

Wann gilt die 1-Prozent-Regelung?

Die 1-Prozent-Regelung kommt immer zum Einsatz, wenn die private Nutzung eines Dienstwagens vorliegt. Sobald ein Dienstwagen privat genutzt wird, ist diese Nutzung als geldwerter Vorteil zu versteuern. Dafür kommen wahlweise die 1-Prozent-Regelung und das Führen von einem Fahrtenbuch in Frage.

Wie wird die 1-Prozent-Regelung berechnet?

Basis für die Berechnung ist der Bruttolistenpreis. Es handelt sich nicht um den tatsächlichen Kaufpreis für das Fahrzeug, sondern um eine Preisempfehlung, die als Berechnungsgrundlage zum Einsatz kommt. 1 Prozent vom Bruttolistenpreis ist zu versteuern, sodass die exakte Zahl herauszufinden ist.

Wann lohnt sich die 1-Prozent-Versteuerung?

Die 1-Prozent-Versteuerung lohnt sich, wenn ein Fahrzeug mit einem größeren Streckenvolumen privat genutzt wird. In diesem Fall stellt die pauschale Versteuerung mit 1 Prozent vom Bruttolistenpreis die beste Option dar, die mit geringem Aufwand im Alltag verbunden ist. Lohnend ist die Versteuerung zudem für Selbstständige, die ihr Fahrzeug dienstlich und privat nutzen.

Back to top

Diesen Beitrag teilen:

Helpful resources

Sichern Sie sich den Vorsprung Ihrer Flotte mit Avrios