Gesetzliche Grundlage für die Führerscheinkontrolle durch Arbeitgeber

Wo ist die gesetzliche Grundlage für die Führerscheinkontrolle durch Arbeitgeber zu finden? Erfahren Sie mehr über die Grundlage, Durchführung und Unterstützung bei der für den Fuhrpark so wichtigen Führerscheinkontrolle.

7.8.2024
9.2.2024
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 Minuten

In diesem Artikel erfahren Sie:

1. Gesetzliche Grundlage der Führerscheinkontrolle: Diese Grundlage verbirgt sich hinter der Führerscheinkontrolle.

2. Folgen bei fehlender Führerscheinkontrolle: Konsequenzen bei Missachtung der Kontrolle für Fahrer und den Fuhrpark.

3. Digitale Unterstützung bei der Führerscheinkontrolle: Sichere Kontrolle der Fahrerlaubnis durch eine Fuhrparksoftware.

Es handelt sich bei der für den Fuhrpark so wichtigen Führerscheinkontrolle nicht um eine Laune des Arbeitgebers. Die gesetzliche Grundlage für die Führerscheinkontrolle durch Arbeitgeber besagt klar, dass die Fahrerlaubnis zu kontrollieren ist. Lediglich die Häufigkeit der Führerscheinkontrolle ist dabei eher unklar ausgedrückt, sodass von einer regelmäßigen Kontrolle auszugehen ist.

Was ist die Führerscheinkontrolle?  

Mit der Führerscheinkontrolle im Fuhrpark ist die Vorlage einer gültigen Fahrerlaubnis durch den Fahrer gemeint. Die Fahrerlaubnis muss dabei nicht nur gültig sein, sondern muss auch dem jeweiligen Fahrzeug entsprechen, welches für den Arbeitgeber gefahren wird. Erforderlich ist die Führerscheinkontrolle, da es gesetzlich vorgeschrieben ist, nur mit einer gültigen Fahrerlaubnis zu fahren. Außerdem ist der Fahrer bei Fahrzeugen aus dem Fuhrpark nur der Fahrzeugführer, jedoch nicht der Fahrzeughalter oder Fahrzeugeigentümer. Zur eigenen Sicherheit ist es daher wichtig, dass Fuhrparkverantwortliche eine regelmäßige Führerscheinkontrolle von allen Fahrern des Fuhrparks verlangen.

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Gesetzliche Grundlage der Führerscheinkontrolle durch Arbeitgeber: Gesetze beachten

Die gesetzliche Grundlage der Führerscheinkontrolle durch Arbeitgeber im Detail 

Als gesetzliche Grundlage für die Führerscheinkontrolle durch Arbeitgeber ist vor allem §21 Straßenverkehrsgesetz (StVG) „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ entscheidend. Im Gesetz ist angegeben, dass beim Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis folgende Konsequenzen drohen:

  • Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr
  • Geldstrafe bis zu 180 Tagessätze

Darüber hinaus ist es je nach Fall möglich, dass das verwendete Fahrzeug eingezogen wird. Die genaue Strafe ergibt sich somit aus dem jeweiligen Fall. Aus den Konsequenzen rund um das Fahren ohne Fahrerlaubnis ergibt sich die Pflicht für den Arbeitgeber, die Fahrerlaubnis zu kontrollieren.

Dabei ist zu beachten, dass es keine direkte gesetzliche Grundlage für die Führerscheinkontrolle durchArbeitgeber gibt. Vielmehr geht aus dem Gesetz hervor, dass der Fahrzeughalter mit Bußgeldern und möglichen Freiheitsstrafen rechnen muss, wenn er eine Person ohne Führerschein das Fahrzeug fahren lässt. Das Wissen um den fehlenden Führerschein ist genauso strafbar. Außerdem kann es bei Unfällen dazu führen, dass die Versicherung bei fehlender Führerscheinkontrolle nicht haftet und den Schaden nicht bezahlt. An dieser Stelle ist §28 Versicherungsvertragsgesetz (VGG) ebenfalls als weitere gesetzliche Grundlage für die Führerscheinkontrolle zu beachten. In dem Gesetz wird festgehalten, dass bei der Verletzung einer vertraglichen Obliegenheit die Versicherung nicht mehr haftet. Das bedeutet somit, dass die Versicherung nicht haften muss, wenn bestimmte vertragliche Voraussetzungen wie eben ein gültiger Führerschein nicht vorhanden sind.

Auch wenn es im Gesetz keine exakte Grundlage für die Führerscheinkontrolle durch den Arbeitgeber gibt, sind die Folgen beim Fahren ohne Fahrerlaubnis klar geregelt. Immer wieder zeigen Gerichtsurteile außerdem, dass eine regelmäßige und gründliche Führerscheinkontrolle durch den Arbeitgeber entscheidend ist, um keine rechtlichen Konsequenzen zu befürchten.  

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Gesetzliche Grundlage der Führerscheinkontrolle durch Arbeitgeber: Urteile bei Missachtung

Folgen der Missachtung der Führerscheinkontrolle

Die Missachtung der Führerscheinkontrolle fällt in der Regel auf, wenn der Fahrer ohne Fahrerlaubnis kontrolliert wird. Arbeitgeber müssen sich in solchen Fällen auf Bußgelder einstellen. Es kann jedoch auch zu einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr kommen. Die Höhe der Bußgelder variiert dabei von Fall zu Fall. Es kommt auch zu Bußgeldern, wenn beispielsweise ein ausländischer Führerschein des Fahrers vorliegt und nicht mehr im Inland gültig ist. Daher ist bei Führerscheinkontrollen nicht nur darauf zu achten, dass überhaupt eine Fahrerlaubnis vorliegt, sondern auch ob diese zum aktuellen Zeitpunkt im Land und für das jeweilige Fahrzeug zulässig ist.

Folgen bei der Kontrolle von einem Fahrer ohne Führerschein

Wird ein Fahrer ohne Führerschein oder grundsätzlich ohne gültige Fahrerlaubnis kontrolliert, muss der Arbeitgeber mit Konsequenzen in Form von meist Bußgeldern rechnen. Fährt ein Fahrer wissentlich ein Firmenfahrzeug ohne gültige Fahrerlaubnis, kann das ein Grund für eine Kündigung durch den Arbeitgeber sein. Daher müssen Fuhrparkverantwortliche die Fahrerlaubnis zwar kontrollieren, die Angestellten sollten jedoch ebenfalls auf eine Einhaltung der Vorschriften achten.

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Die gesetzliche Grundlage der Führerscheinkontrolle durch Arbeitgeber: Informationen einholen

Digitale Lösungen für eine zuverlässige Führerscheinkontrolle

Für die Einhaltung der gesetzlichen Grundlage für die Führerscheinkontrolle durch Arbeitgeber ist es wichtig, eine rechtssichere Kontrolle der Fahrerlaubnis durchzuführen. Genau darin besteht für Fuhrparkleiter allerdings die große Herausforderung. Schließlich ist dafür kein Bild per E-Mail oder über einen Messenger-Dienst ausreichend. Ein solches Bild muss nicht dem aktuellen Stand entsprechen und kann zum Beispiel einen gültigen Führerschein zeigen, obwohl gerade ein Fahrverbot vorliegt. Daher müssten Fuhrparkleiter eine persönliche Führerscheinkontrolle durchführen, die mit größerem Zeitaufwand verbunden ist.  

Eine echte Alternative ist eine digitale Führerscheinkontrolle durch den Arbeitgeber. Mit der passenden App ist die Kontrolle in Echtzeit möglich und somit rechtssicher. Im Idealfall kann kein Bild aus dem Archiv hochgeladen werden und der Fahrer erhält eine Erinnerung, um die Kontrolle nicht zu vergessen. Die elektronische Führerscheinkontrolle sichert damit Fuhrparkverantwortliche ab und stellt eine einfache Lösung für den Fuhrpark dar.

So unterstützt die Avrios Fuhrparksoftware bei der Führerscheinkontrolle

Die Avrios Fuhrparksoftware bietet die Option, dass die Fahrer des Fuhrparks eine App nutzen und dort den Führerschein in Echtzeit fotografieren. Es muss sich um ein aktuelles Bild handeln, ein älteres Bild kann nicht hochgeladen werden. Zusätzlich unterstützt die Avrios Fuhrparksoftware mit Erinnerungen an die anstehende Kontrolle, damit diese nicht einfach vergessen wird. Der Fuhrparkleiter muss daher keine zusätzlichen Termine einplanen und kann sich auf andere, wichtige Aufgaben im Fuhrpark konzentrieren.  

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Fazit

Die gesetzliche Grundlage für die Führerscheinkontrolle durch Arbeitgeber ist genau zu beachten, um Konsequenzen beim Fahren ohne Führerschein zu vermeiden. Besonders wichtig ist dabei, dass die Führerscheinkontrolle regelmäßig und rechtssicher ausgeführt wird. Auf diese Weise müssen Fuhrparkverantwortliche nicht befürchten, dass im Falle des Fahrens ohne Führerschein Fahrlässigkeit vorgeworfen wird. Zur Reduzierung des Arbeitsaufwandes, der mit der Führerscheinkontrolle einhergeht, bieten sich digitale Lösungen an. Die Avrios Fuhrparksoftware bietet mit der passenden App eine einfache, rechtssichere und überall durchführbare Lösung an.

Häufige Fragen zum Thema Führerscheinkontrolle

1. Warum will der Arbeitgeber den Führerschein sehen?  

Der Arbeitgeber will den Führerschein sehen, um sich zu vergewissern, dass der Fahrer mit einer gültigen Fahrerlaubnis unterwegs ist. Der Arbeitgeber kommt damit seiner Pflicht zur Führerscheinkontrolle nach, die besteht, sobald Angestellte mit Fahrzeugen aus dem Fuhrpark fahren. Nur durch die Führerscheinkontrolle kann sich der Arbeitgeber vor Konsequenzen wie vor Bußgeldern schützen.

2. Ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Führerschein zu kontrollieren?

Ja, die gesetzliche Grundlage für die Führerscheinkontrolle durch Arbeitgeber besagt ganz klar, dass die Pflicht zur Führerscheinkontrolle aufgrund der Konsequenzen beim Fahren ohne Führerschein besteht. Das ist natürlich nicht bei Privatfahrzeugen der Fall, sondern nur bei Firmenfahrzeugen, die von den Angestellten gefahren werden.

3. Wie oft muss der Arbeitgeber den Führerschein kontrollieren?  

Es gibt im Gesetz keine eindeutige Häufigkeit, mit der Arbeitgeber den Führerschein kontrollieren müssen. Eine regelmäßige Kontrolle wird jedoch vorgeschrieben. In der Praxis hat es sich als sinnvoll erwiesen, wenn der Führerschein zweimal jährlich kontrolliert wird. Bei der Verwendung von Poolfahrzeugen ist eine häufigere Kontrolle sinnvoll, eigentlich sogar eine Kontrolle bei jeder Nutzung der Fahrzeuge.

4. Kann der Arbeitgeber eine Kopie des Führerscheins verlangen?  

Ja, eine Kopie kann verlangt werden und dient dann meist für die Unterlagen des Arbeitgebers, dass eine Führerscheinkontrolle durchgeführt wurde. Allerdings ist es nicht möglich, dass Angestellte bei der Führerscheinkontrolle nur eine Kopie vorlegen. Hier ist immer der Nachweis des Originals entscheidend, von dem dann eine Kopie für die Unterlagen angefertigt werden kann.

Zusätzliche Infos zum Thema Führerscheinkontrolle

Text von:
Yvonne Cremerius