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Unfallverhütungsvorschriften (UVV)
Words by: Helmut Käser
Die Sicherheit im Straßenverkehr soll durch gesetzlich abgesicherte Unfallverhütungsvorschriften (UVV) weiter verbessert werden. UVV ist damit für jeden Fuhrpark ein wichtiges Thema, um Unfällen so weit wie möglich vorzubeugen und die Sicherheit der Fahrer zu gewährleisten. Neben verschiedenen gesetzlichen Vorschriften sind vor allem die Unterweisung sowie die Prüfung der Unfallverhütungsvorschriften UVV zu beachten. Allgemeine Hinweise wie Besonderheiten beim Fahren im Winter sind dabei genauso zu vermitteln wie besondere Unfallgefahren, die eventuell auf dem Firmengelände bestehen.
Inhaltsverzeichnis
- Bedeutung der UVV
- Wer erlässt die Unfallverhütungsvorschriften?
- Was sind die Unfallverhütungsvorschriften?
- DGUV Vorschriften im Fuhrpark
Bedeutung der UVV
Die UVV zählt zur Arbeitssicherheit und ist daher in allen Unternehmen zu beachten. Arbeitsschutzbestimmungen sowie Maßnahmen zur Vorbeugung von Unfällen sind entscheidend in sämtlichen Unternehmen und sind daher nicht auf bestimmte Branchen beschränkt. Die Unfallverhütungsvorschriften UVV bieten einen Leitfaden zum Verhalten bei Unfällen genau wie präventive Maßnahmen, die dabei unterstützen sollen, Unfälle in Unternehmen seltener zuzulassen. Es handelt sich bei den Unfallverhütungsvorschriften UVV um Pflichten, die verbindlich sind.
Die Beachtung der UVV kann Unfällen in erheblichem Maße vorbeugen und dient somit zur Steigerung der allgemeinen Sicherheit am Arbeitsplatz. Besonders wichtig sind die Unfallverhütungsvorschriften für Versicherte der gesetzlichen Unfallversicherung für Zahlungen nach einem Unfall. Nur bei Beachtung der geltenden Vorschriften ist mit einer Zahlung durch die Versicherung zu rechnen. Daher gehört es zu den Pflichten jedes Unternehmens, die wesentlichen Vorschriften zu kennen und umzusetzen, die für die einzelnen Arbeitsbereiche gelten. Genauer festgelegt ist unter anderem die Einweisung in die Bedienung von Fahrzeugen und Maschinen, die Prüfung von diesen sowie das Erkennen von möglichen Gefahrenquellen im Betrieb. Nachlässiges Handeln sowie die Häufung von Unfällen beim Ignorieren von Gefahren sollen somit reduziert werden.

Wer erlässt die Unfallverhütungsvorschriften?
Wichtiger Bestandteil für die Erlassung der Unfallverhütungsvorschriften sind die Berufsgenossenschaften genau wie die Unfallversicherung und die Unfallkassen der verschiedenen Länder. Wesentlich für die Ausarbeitung, Erlassung und Überwachung der Unfallverhütungsvorschriften sind dabei die Berufsgenossenschaften. Diese sind nach §15 SGB VII dazu ermächtigt, die Vorschriften zu erlassen. Die Unfallversicherung und die Unfallkassen tragen dann meist zur weiteren Ausarbeitung der Vorschriften bei. Insgesamt gibt es beispielsweise in Deutschland neun gewerbliche Berufsgenossenschaften. Die UVV wird somit in der Zusammenarbeit der Berufsgenossenschaften mit den Unfallkassen sowie der Unfallversicherung erlassen. Neuerungen sowie Änderungen ergeben sich ebenfalls aus diesen Beschlüssen.
Was sind die Unfallverhütungsvorschriften?
Eine Vielzahl von vorhandenen Unfallverhütungsvorschriften UVV erschweren den Durchblick in diesem Zusammenhang erheblich. An dieser Stelle finden Sie die wesentlichen Vorschriften der UVV auf einen Blick mit Verlinkung zur jeweiligen offiziellen Quelle.

DGUV Vorschrift 1 (BGV A1)
Es handelt sich um wichtige Grundsätze der Prävention, die im Unternehmen zu befolgen sind. Die DGUV Vorschrift 1 wurde von der Berufsgenossenschaft Holz und Metall in der aktuellen Form im Jahr 2015 beschlossen. Sie informiert unter anderem über die Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern mit Blick auf die Organisation und Umsetzung des Arbeitsschutzes. Vor der Verabschiedung der Vorschrift im Jahr 2015 war diese unter dem Namen BGV A1 bekannt.
DGUV Vorschrift 2
Die DGUV Vorschrift 2 ist bei der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) zu finden. Die Vorschrift regelt, wann sich ein Unternehmen durch einen Betriebsarzt betreuen lassen muss. In der DGUV Vorschrift 2 ist festgehalten, wann ein Betriebsarzt oder eine Fachkraft für Arbeitssicherheit vor Ort anwesend sein und beratend zum Einsatz kommen muss. Genauer festgelegt sind somit verschiedene Betreuungsformen bei unterschiedlichen Anlässen, um festzuhalten, wann eine Betreuung erforderlich ist.
DGUV 3
Es handelt sich bei der DGUV 3 um eine Vorschrift, in der die Sicherheit von elektrisch betriebenen Anlagen und Betriebsmitteln geregelt ist. Alle elektrisch betriebenen Betriebsmittel sind von geschulten Personen in regelmäßigen Abständen zu prüfen und müssen so Instand gehalten werden, dass kein Sicherheitsrisiko von ihnen ausgeht. Sofern keine höhere Fehlerquote bei Geräten festgestellt wird, ist eine Prüfung alle 2 Jahre ausreichend. Bei einer höheren Fehlerquote von elektrisch betriebenen Betriebsmitteln ist eine jährliche Prüfung erforderlich. Die DGUV 3 ist bei der Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) seit 2012 in unveränderter Form zu finden und entsprechend gültig.
DGUV 4
Angelehnt an die DGUV 3 ist in der DGUV 4 die vorzunehmende Prüfung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln geregelt. Genauer festgelegt ist dabei, wer wann eine Prüfung vorzunehmen hat und welche Aspekte die Prüfung beinhalten muss. Dadurch gibt es keine Unklarheiten über die Häufigkeit oder die Art der Prüfungen. Die DGUV 4 ist bei der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) zu finden und wurde 2022 überarbeitet, sodass die aktuelle Fassung zur Verfügung steht. Sobald elektrische Anlagen und Betriebsmittel in einem Unternehmen vorhanden sind, sind die DGUV 3 und 4 zu beachten.
DGUV 23
In der DGUV 23 sind Wach- und Sicherungsaufgaben sowie deren Umsetzung im Unternehmen genauer definiert. Der Einsatz und das Führen von Hunden wird genau wie der Gebrauch von Schusswaffen detailliert festgehalten, um einen unsachgemäßen Einsatz zu verhindern. Insgesamt geht es um sämtliche Wach- und Sicherungsaufgaben im Unternehmen, sodass beispielsweise ein Geldtransport nur von zwei Personen durchgeführt wird. In einem solchen Fall muss eine der beiden Personen mit der Sicherung betraut werden, um das Sicherheitsrisiko zu minimieren. Die DGUV 23 Wach- und Sicherungsdienste in der aktuellen Fassung ist bei der gesetzlichen Unfallversicherung (VGB) zu finden.
DGUV Vorschrift 38
Bauarbeiten jeglicher Art können auf einem Gelände für besondere Sicherheitsrisiken sorgen. Daher gibt es die DGUV Vorschrift 38, die sich mit der Sicherung von Baustellen und der Minimierung von Gefahren einer Baustelle befasst. Die DGUV Vorschrift 38 rund um Bauarbeiten finden Sie bei der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) in aktueller Fassung.
DGUV 49
Träger von öffentlichen Feuerwehren sowie der ehrenamtliche Einsatz der Feuerwehr sind besonders zu sichern, um die Unfallgefahr zu minimieren. In der DGUV 49 sind die Anforderungen an die Einrichtung, den Betrieb und die Sicherheitsvorkehrungen festgehalten, die für Träger von Feuerwehren sowie von entsprechenden Einrichtungen relevant sind. Sie finden die DGUV 49 in der aktuellen Fassung direkt in den Veröffentlichungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Ferner ist in der Vorschrift festgehalten, dass nur körperlich und geistig geeignete Personen für die Tätigkeiten der Feuerwehr eingesetzt werden dürfen. Auf diese Weise soll das Sicherheitsrisiko bei sämtlichen Tätigkeiten minimiert werden, bei denen die öffentliche oder eine ehrenamtliche Feuerwehr tätig wird.
DGUV 54
Die DGUV 54 Vorschrift bezieht sich auf Winden-, Hub- und Zuggeräte. In der Vorschrift ist genauer geregelt, was für die Ausrüstung, die Prüfung und im laufenden Betrieb der Geräte zu beachten ist. Auf diese Weise soll die Unfallgefahr der sensiblen Geräte minimiert werden, da sonst eventuell die Gefahr von einem Personenschaden durch den unsachgemäßen Gebrauch entsteht. Die aktuelle Fassung der Vorschrift von 2013 finden Sie bei der Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM).
DGUV Vorschrift 68
Flurförderzeuge kommen zum Befördern von Lasten zum Einsatz, beispielsweise zum Ziehen und Schieben von Lasten innerhalb des Betriebes. Die DGUV Vorschrift 68 regelt den Einsatz, die Sicherung sowie die Wartung und Prüfung der Fahrzeuge mit dem Ziel, die Wahrscheinlichkeit von Unfällen zu reduzieren. Die DGUV Vorschrift 68 finden Sie in der aktuellen Fassung von 2013 bei der Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM).

DGUV Vorschriften im Fuhrpark
Verschiedene DGUV Vorschriften sind im Fuhrpark zu beachten, um rechtliche Konsequenzen in Verbindung mit Unfallverhütungsvorschriften UVV zu vermeiden. Relevant ist dabei besonders die DGUV 70, die für das Fuhrparkmanagement eine erhebliche Rolle spielt. In der Vorschrift wird unter anderem die Unterweisungspflicht durch den Arbeitgeber genau wie eine Beurteilungspflicht der Gefahren geregelt. Ziel ist eine Reduzierung der Unfallgefahr durch nicht weiter bekannte Gefahren oder durch den fehlerhaften Umgang mit einem Fahrzeug. Da sich aus der Teilnahme am Straßenverkehr genau wie aus dem nicht weiter erläuterten Umgang mit Fahrzeugen eine höhere Unfallgefahr ergibt, soll die UVV hier entsprechend eingreifen und vorbeugen.
Im Zusammenhang mit den Unfallverhütungsvorschriften ist die UVV Unterweisung der Fahrer von besonderer Bedeutung. Sinn der regelmäßigen Unterweisung ist dabei unter anderem die Reduzierung der Unfallgefahr durch die Vermittlung von möglichen Gefahrenquellen. Zusätzlich gehören die UVV Prüfungen ebenfalls zu den wichtigen Aufgaben im Fuhrparkmanagement, die umzusetzen sind. Schließlich geht es beim Thema UVV nicht nur um theoretisch umsetzbare Vorschriften, sondern genauso um die praktische Befolgung von diesen. Das bedeutet, dass Fahrzeuge verkehrssicher sein müssen, der Zustand angemessen sein muss und überprüft werden soll. Nur wenn die Fahrer im Fuhrpark regelmäßig prüfen, dass Bremsen, die Lichtanlage sowie das Fahrzeug im Allgemeinen in einem sicheren Zustand sind, lassen sich Unfälle besser vermeiden. Ziel der Vorschriften im Rahmen der Unfallverhütungsvorschriften UVV ist damit im Fuhrpark eine größere Absicherung vor menschlichen, genau wie vor technischen Fehlern. Diese sind vermeidbar und führen dennoch im Alltag häufig zu Unfällen. Damit zählt die Einhaltung der UVV Vorschriften im Fuhrpark mit zum Risiko- und zum Schadenmanagement, da eine Vorbeugung von Unfällen und Schäden höchste Priorität hat.
Zusätzliche Infos zum Thema Unfallverhütungsvorschriften UVV:
- Wartung im Fuhrpark: Service geht vor
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- Schadenmanagement: Bis zu 60 Prozent Zeitersparnis durch Digitalisierung
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- Versicherungsmanagement – Schäden richtig behandeln
- Die digitale Schadenakte: Effiziente Schadenbearbeitung im Fuhrpark
- Fahrzeugmanagement Software: Datenmanagement sicher umsetzen
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Häufig gestellte Fragen zu UVV Vorschriften
Was sind die Unfallverhütungsvorschriften und welche gibt es?
Es gibt eine Vielzahl von unterschiedlichen Unfallverhütungsvorschriften, die von den einzelnen Berufsgenossenschaften verabschiedet wurden. Einzelne Vorschriften drehen sich vor allem im Allgemeinen um das Verhalten bei Unfällen und um die Vorbeugung von diesen. Andere, wie die DGUV 70, beziehen sich auf bestimmte Bereiche des Unternehmens. Daher sollten Unternehmen prüfen, welche UVV für welchen Bereich zu beachten sind, um keinen Verstoß gegen die Vorschriften zu riskieren.
Was passiert beim Verstoß gegen Unfallverhütungsvorschriften?
Ein Verstoß gegen die Unfallverhütungsvorschriften kann für Arbeitgeber mit hohen Kosten einhergehen. In Einzelfällen ist ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro möglich. Möglich ist es zum Beispiel, dass der Arbeitgeber bei erfolgten Zahlungen durch die Unfallkasse beim Nachweis von groben Verstößen gegen die UVV den Regress an die Unfallversicherungsträger tragen muss. Je nach Folgen des Unfalles kann es sich dabei um einen erheblichen finanziellen Schaden handeln, der kaum im Voraus zu bestimmen ist.
Nicht nur bei einem Verstoß des Arbeitgebers gegen die Vorschriften drohen finanzielle Folgen. Arbeitnehmer, die gegen Unfallverhütungsvorschriften verstoßen, müssen mit arbeitsrechtlichen und zivilrechtlichen Folgen rechnen. Strafrechtliche Folgen in Form einer Geld- und Freiheitsstrafe sind ebenfalls möglich. Abmahnungen und Ermahnungen sind genau wie Schmerzens- und Bußgelder möglich. Daher ist bei einem Verstoß gegen Unfallverhütungsvorschriften mit entsprechend erfolgten Unfällen mit empfindlichen Strafen auf verschiedenen Ebenen zu rechnen.
Wo stehen die Unfallverhütungsvorschriften?
Gesetzlich gesehen sind die Unfallverhütungsvorschriften UVV im §15 vom siebten Sozialgesetzbuch geregelt. Die Vorschriften sind außerdem bei den einzelnen Berufsgenossenschaften nachzulesen.

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