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Unfallverhütungsvorschriften (UVV)

Worte von:

Sina Burghardt

January 9, 2024
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Minuten

Unfallverhütungsvorschriften sind ein essentieller Bestandteil der Arbeitssicherheit und des Risiko- sowie Schadenmanagements in Unternehmen mit einem Fuhrpark. Sie dienen der Prävention von Unfällen, der Sicherheit der Fahrer und der rechtlichen Absicherung des Unternehmens. Die Einhaltung der UVV ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch ein Beitrag zur Vermeidung von finanziellen Verlusten und zur Aufrechterhaltung des Versicherungsschutzes.

In diesem Artikel erfahren Sie

  1. Wesentliche Bedeutung für die Arbeitssicherheit: Unfallverhütungsvorschriften sind ein zentraler Bestandteil der Arbeitssicherheit in Unternehmen, unabhängig von der Branche, und dienen der Vorbeugung von Unfällen.
  2. Gesetzliche Pflichten und Verantwortung: Die Einhaltung der UVV ist gesetzlich vorgeschrieben und essentiell, um Unfälle vorzubeugen und die Sicherheit am Arbeitsplatz zu erhöhen. Unternehmen sind verpflichtet, relevante Vorschriften zu kennen und umzusetzen.
  3. Spezifische Vorschriften und Prüfungen: Die UVV umfasst eine Reihe von spezifischen Vorschriften, wie die DGUV Vorschriften, die verschiedene Aspekte der Arbeitssicherheit regeln, einschließlich der Unterweisung und Prüfung von Fahrzeugen und Maschinen.

Die Bedeutung der Unfallverhütungsvorschriften (UVV)

Die UVV zählt zur Arbeitssicherheit und ist daher in allen Unternehmen zu beachten. Arbeitsschutzbestimmungen sowie Maßnahmen zur Vorbeugung von Unfällen sind entscheidend in sämtlichen Unternehmen und sind daher nicht auf bestimmte Branchen beschränkt. Die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) bieten einen Leitfaden zum Verhalten bei Unfällen sowie wie präventive Maßnahmen zur Vorbeugung von Unfällen im Unternehmen. Es handelt sich bei den UVV Vorschriften um Pflichten, die verbindlich sind.

Die Beachtung der UVV kann Unfälle in erheblichem Maße vorbeugen und dient somit zur Steigerung der allgemeinen Sicherheit am Arbeitsplatz. Besonders wichtig sind die Unfallverhütungsvorschriften für Versicherte der gesetzlichen Unfallversicherung für Zahlungen nach einem Unfall. Nur bei Beachtung der geltenden Vorschriften ist mit einer Zahlung durch die Versicherung zu rechnen. Daher gehört es zu den Pflichten jedes Unternehmens, die wesentlichen Vorschriften zu kennen und umzusetzen, die für die einzelnen Arbeitsbereiche gelten. Genauer festgelegt ist unter anderem die Einweisung in die Bedienung von Fahrzeugen und Maschinen, die Prüfung von diesen sowie das Erkennen von möglichen Gefahrenquellen im Betrieb. Nachlässiges Handeln sowie die Häufung von Unfällen beim Ignorieren von Gefahren sollen somit reduziert werden.

Zwei Personen nehmen Sicherheitsmaßnahmen vor

Wer erlässt die Unfallverhütungsvorschriften?

Wichtiger Bestandteil für die Erlassung der Unfallverhütungsvorschriften sind die Berufsgenossenschaften genau wie die Unfallversicherung und die Unfallkassen der verschiedenen Länder. Wesentlich für die Ausarbeitung, Erlassung und Überwachung der Unfallverhütungsvorschriften sind dabei die Berufsgenossenschaften. Diese sind nach §15 SGB VII dazu ermächtigt, die Vorschriften zu erlassen. Die Unfallversicherung und die Unfallkassen tragen dann meist zur weiteren Ausarbeitung der Vorschriften bei. Insgesamt gibt es beispielsweise in Deutschland neun gewerbliche Berufsgenossenschaften. Die UVV wird somit in der Zusammenarbeit der Berufsgenossenschaften mit den Unfallkassen sowie der Unfallversicherung erlassen. Neuerungen sowie Änderungen ergeben sich ebenfalls aus diesen Beschlüssen.

UVV im Fuhrpark

Verschiedene DGUV Vorschriften sind im Fuhrpark zu beachten, um rechtliche Konsequenzen in Verbindung mit Unfallverhütungsvorschriften UVV zu vermeiden. Relevant ist dabei besonders die DGUV 70, die für das Fuhrparkmanagement eine erhebliche Rolle spielt. In der Vorschrift wird unter anderem die Unterweisungspflicht durch den Arbeitgeber genau wie eine Beurteilungspflicht der Gefahren geregelt. Ziel ist eine Reduzierung der Unfallgefahr durch nicht weiter bekannte Gefahren oder durch den fehlerhaften Umgang mit einem Fahrzeug. Da sich aus der Teilnahme am Straßenverkehr genau wie aus dem nicht weiter erläuterten Umgang mit Fahrzeugen eine höhere Unfallgefahr ergibt, soll die UVV hier entsprechend eingreifen und vorbeugen.

Im Zusammenhang mit den Unfallverhütungsvorschriften ist die UVV Unterweisung der Fahrer von besonderer Bedeutung. Sinn der regelmäßigen Unterweisung ist dabei unter anderem die Reduzierung der Unfallgefahr durch die Vermittlung von möglichen Gefahrenquellen. Zusätzlich gehören die UVV Prüfungen ebenfalls zu den wichtigen Aufgaben im Fuhrparkmanagement, die umzusetzen sind. Schließlich geht es beim Thema UVV nicht nur um theoretisch umsetzbare Vorschriften, sondern genauso um die praktische Befolgung von diesen. Das bedeutet, dass Fahrzeuge verkehrssicher sein müssen, der Zustand angemessen sein muss und überprüft werden soll. Nur wenn die Fahrer im Fuhrpark regelmäßig prüfen, dass Bremsen, die Lichtanlage sowie das Fahrzeug im Allgemeinen in einem sicheren Zustand sind, lassen sich Unfälle besser vermeiden. Ziel der Vorschriften im Rahmen der Unfallverhütungsvorschriften UVV ist damit im Fuhrpark eine größere Absicherung vor menschlichen, genau wie vor technischen Fehlern. Diese sind vermeidbar und führen dennoch im Alltag häufig zu Unfällen. Damit zählt die Einhaltung der UVV Vorschriften im Fuhrpark mit zum Risiko- und zum Schadenmanagement, da eine Vorbeugung von Unfällen und Schäden höchste Priorität hat.

Fahrer stellt Sicherheitsvorkehrung vor Lkw auf

Unfallverhütungsvorschriften mit der Avrios Software

Die Avrios Software ist eine innovative Lösung, die Unternehmen bei der Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften (UVV) unterstützt und den Prozess wesentlich vereinfacht. Durch die Digitalisierung der UVV-Unterweisungen ermöglicht Avrios eine strukturierte, effiziente und nachweisbare Durchführung der erforderlichen Schulungen. Mitarbeiter können die Unterweisungen flexibel und ortsunabhängig absolvieren, was zu einer erheblichen Zeitersparnis führt und die organisatorische Flexibilität erhöht. Automatisierte Erinnerungsfunktionen stellen sicher, dass keine Unterweisungstermine versäumt werden, und eine lückenlose Dokumentation gewährleistet die rechtssichere Nachverfolgung der absolvierten Schulungen.

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Folgen bei Nichteinhaltung der UVV

Verstöße gegen die UVV können für Unternehmen schwerwiegende finanzielle und rechtliche Konsequenzen haben. Arbeitgeber können mit hohen Bußgeldern bis zu 10.000 Euro belegt werden. Arbeitnehmer, die gegen die Vorschriften verstoßen, riskieren arbeitsrechtliche, zivilrechtliche und strafrechtliche Sanktionen, einschließlich Geld- und Freiheitsstrafen.

Wesentliche UVV-Vorschriften im Überblick

Eine Vielzahl von vorhandenen Unfallverhütungsvorschriften (UVV) erschweren den Durchblick in diesem Zusammenhang erheblich. An dieser Stelle finden Fuhrparkleiter die wesentlichen UVV Vorschriften auf einen Blick mit Verlinkung zur jeweiligen offiziellen Quelle.

DGUV Vorschrift 1 (BGV A1)

Die DGUV Vorschrift 1 handelt sich um wichtige Grundsätze der Prävention, die im Unternehmen zu befolgen sind. Die DGUV Vorschrift wurde von der Berufsgenossenschaft Holz und Metall in der aktuellen Form im Jahr 2015 beschlossen. Sie informiert unter anderem über die Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern mit Blick auf die Organisation und Umsetzung des Arbeitsschutzes. Vor der Verabschiedung der Vorschrift im Jahr 2015 war diese unter dem Namen BGV A1 bekannt.

DGUV Vorschrift 2

Die DGUV Vorschrift 2 ist bei der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) zu finden. Die Vorschrift regelt, wann sich ein Unternehmen durch einen Betriebsarzt betreuen lassen muss. In der DGUV Vorschrift 2 ist festgehalten, wann ein Betriebsarzt oder eine Fachkraft für Arbeitssicherheit vor Ort anwesend sein und beratend zum Einsatz kommen muss. Genauer festgelegt sind somit verschiedene Betreuungsformen bei unterschiedlichen Anlässen, um festzuhalten, wann eine Betreuung erforderlich ist.

DGUV 3

Es handelt sich bei der DGUV 3 um eine Vorschrift, in der die Sicherheit von elektrisch betriebenen Anlagen und Betriebsmitteln geregelt ist. Alle elektrisch betriebenen Betriebsmittel sind von geschulten Personen in regelmäßigen Abständen zu prüfen und müssen so Instand gehalten werden, dass kein Sicherheitsrisiko von ihnen ausgeht. Sofern keine höhere Fehlerquote bei Geräten festgestellt wird, ist eine Prüfung alle 2 Jahre ausreichend. Bei einer höheren Fehlerquote von elektrisch betriebenen Betriebsmitteln ist eine jährliche Prüfung erforderlich. Die DGUV 3 ist bei der Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) seit 2012 in unveränderter Form zu finden und entsprechend gültig.

DGUV 4

Angelehnt an die DGUV 3 ist in der DGUV 4 die vorzunehmende Prüfung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln geregelt. Genauer festgelegt ist dabei, wer wann eine Prüfung vorzunehmen hat und welche Aspekte die Prüfung beinhalten muss. Dadurch gibt es keine Unklarheiten über die Häufigkeit oder die Art der Prüfungen. Die DGUV 4 ist bei der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) zu finden und wurde 2022 überarbeitet, sodass die aktuelle Fassung zur Verfügung steht. Sobald elektrische Anlagen und Betriebsmittel in einem Unternehmen vorhanden sind, sind die DGUV 3 und 4 zu beachten.

DGUV 23

In der DGUV 23 sind Wach- und Sicherungsaufgaben sowie deren Umsetzung im Unternehmen genauer definiert. Der Einsatz und das Führen von Hunden wird genau wie der Gebrauch von Schusswaffen detailliert festgehalten, um einen unsachgemäßen Einsatz zu verhindern. Insgesamt geht es um sämtliche Wach- und Sicherungsaufgaben im Unternehmen, sodass beispielsweise ein Geldtransport nur von zwei Personen durchgeführt wird. In einem solchen Fall muss eine der beiden Personen mit der Sicherung betraut werden, um das Sicherheitsrisiko zu minimieren. Die DGUV 23 Wach- und Sicherungsdienste in der aktuellen Fassung ist bei der gesetzlichen Unfallversicherung (VGB) zu finden.

DGUV Vorschrift 38

Bauarbeiten jeglicher Art können auf einem Gelände für besondere Sicherheitsrisiken sorgen. Daher gibt es die DGUV Vorschrift 38, die sich mit der Sicherung von Baustellen und der Minimierung von Gefahren einer Baustelle befasst. Die DGUV Vorschrift 38 rund um Bauarbeiten finden Sie bei der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) in aktueller Fassung.

DGUV 49

Träger von öffentlichen Feuerwehren sowie der ehrenamtliche Einsatz der Feuerwehr sind besonders zu sichern, um die Unfallgefahr zu minimieren. In der DGUV 49 sind die Anforderungen an die Einrichtung, den Betrieb und die Sicherheitsvorkehrungen festgehalten, die für Träger von Feuerwehren sowie von entsprechenden Einrichtungen relevant sind. Sie finden die DGUV 49 in der aktuellen Fassung direkt in den Veröffentlichungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Ferner ist in der Vorschrift festgehalten, dass nur körperlich und geistig geeignete Personen für die Tätigkeiten der Feuerwehr eingesetzt werden dürfen. Auf diese Weise soll das Sicherheitsrisiko bei sämtlichen Tätigkeiten minimiert werden, bei denen die öffentliche oder eine ehrenamtliche Feuerwehr tätig wird.

DGUV 54

Die DGUV 54 Vorschrift bezieht sich auf Winden-, Hub- und Zuggeräte. In der Vorschrift ist genauer geregelt, was für die Ausrüstung, die Prüfung und im laufenden Betrieb der Geräte zu beachten ist. Auf diese Weise soll die Unfallgefahr der sensiblen Geräte minimiert werden, da sonst eventuell die Gefahr von einem Personenschaden durch den unsachgemäßen Gebrauch entsteht. Die aktuelle Fassung der Vorschrift von 2013 finden Sie bei der Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM).

DGUV Vorschrift 68

Flurförderzeuge kommen zum Befördern von Lasten zum Einsatz, beispielsweise zum Ziehen und Schieben von Lasten innerhalb des Betriebes. Die DGUV Vorschrift 68 regelt den Einsatz, die Sicherung sowie die Wartung und Prüfung der Fahrzeuge mit dem Ziel, die Wahrscheinlichkeit von Unfällen zu reduzieren. Die DGUV Vorschrift 68 finden Sie in der aktuellen Fassung von 2013 bei der Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM).

Grafik zu den Unfallverhütungsvorschriften

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FAQ zu den UVV Vorschriften

1. Was sind Unfallverhütungsvorschriften (UVV) und warum sind sie wichtig?

Unfallverhütungsvorschriften sind gesetzlich abgesicherte Regelungen zur Prävention von Unfällen und zur Sicherheit im Straßenverkehr. Sie sind für jeden Fuhrpark entscheidend, um Unfällen vorzubeugen und die Sicherheit der Fahrer zu gewährleisten. Diese Vorschriften umfassen unter anderem die Unterweisung und Prüfung der UVV, allgemeine Sicherheitshinweise und spezifische Gefahrenprävention.

2. Wer erlässt die Unfallverhütungsvorschriften und wie werden sie umgesetzt?

Die Unfallverhütungsvorschriften werden von Berufsgenossenschaften, Unfallversicherungen und Unfallkassen erlassen. Unternehmen sind verpflichtet, diese Vorschriften zu kennen und umzusetzen, was die Einweisung in die Bedienung von Fahrzeugen und Maschinen, die Prüfung dieser und das Erkennen von Gefahrenquellen einschließt.

3. Welche Rolle spielen die Unfallverhütungsvorschriften im Fuhrparkmanagement?

Im Fuhrparkmanagement sind verschiedene UVV-Vorschriften zu beachten, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Dazu gehören die regelmäßige Unterweisung der Fahrer und die Prüfung der Fahrzeuge auf Verkehrssicherheit. Die Einhaltung dieser Vorschriften ist Teil des Risiko- und Schadenmanagements und dient der Vorbeugung von Unfällen und Schäden.

4. Was passiert bei einem Verstoß gegen die Unfallverhütungsvorschriften?

Bei einem Verstoß gegen die UVV können für Arbeitgeber hohe Kosten entstehen, einschließlich Bußgelder bis zu 10.000 Euro. Arbeitnehmer, die gegen die Vorschriften verstoßen, müssen mit arbeitsrechtlichen, zivilrechtlichen und strafrechtlichen Folgen rechnen, einschließlich Geld- und Freiheitsstrafen.

5. Wo finde ich die genauen Unfallverhütungsvorschriften?

Die Unfallverhütungsvorschriften sind im §15 des siebten Sozialgesetzbuches geregelt und können bei den einzelnen Berufsgenossenschaften eingesehen werden. Sie bieten einen umfassenden Leitfaden zum Verhalten bei Unfällen und präventiven Maßnahmen zur Unfallvermeidung.

Zusätzliche Infos zu den Unfallverhütungsvorschriften (UVV)

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