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Förderung zur Digitalisierung im Fuhrpark

Worte von:

Nora Emig

January 2, 2024
X
Minuten

Besonders kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) sollen bei der Digitalisierung unterstützt werden. Dafür stehen verschiedene Förderprogramme zur Verfügung, die wir hier vorstellen.

In diesem Artikel erfahren Sie:

  1. Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) bei der Digitalisierung durch verschiedene Förderprogramme auf Bundes- und Landesebene.
  2. Förderberechtigung basiert auf Betriebsgröße, mit spezifischen Fördermitteln für unterschiedliche Unternehmensgrößen und Maßnahmen.
  3. Vielfalt an Förderprogrammen, die von direkten Zuschüssen bis hin zu spezialisierten Unterstützungen für digitale Projekte und Qualifizierungsmaßnahmen reichen.

Diese Digitalisierungsprämien stärken Unternehmen

Die Förderung zur Digitalisierung unterstützt den Mittelstand bei der schnelleren Umsetzung ihrer digitalen Transformation. Doch nicht jedes Unternehmen kennt die unterschiedlichen Digitalisierungsprämien. Mit diesem Artikel verschaffen wir einen Überblick über die Fördermittel Digitalisierung für den Mittelstand auf Bundes- und auf Landesebene. 

Förderung Digitalisierung in einem Büro

Betriebsgröße zählt bei der Berechnung der Digitalisierungsprämie

Die Ermittlung der Förderberechtigung für die Digitalisierung stützt sich auf die Betriebsgröße als maßgeblichen Faktor der Förderhöhe. In erster Linie sind kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) im Fokus der meisten Förderprogramme. KMUs werden dabei nach der Anzahl der Vollzeitäquivalente ihrer Mitarbeiterinnen eingestuft, wobei Teilzeitkräfte und Auszubildende in der Regel nicht berücksichtigt werden. Diese Kategorisierung orientiert sich an den Richtlinien der Europäischen Union.

Unternehmensgröße Mitarbeiterinnen Jahresumsatz Jahresbilanzsumme
Kleinst < 10 < 2.000.000 € < 2.000.000 €
Klein < 50 < 10.000.000 € < 10.000.000 €
Mittel < 250 < 50.000.000 € < 43.000.000 €
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Digitalisierungsförderung: Begünstigte Maßnahmen

Die konkret geförderten digitalen Projekte variieren und erstrecken sich von der Digitalisierung von Geschäftsprozessen über Investitionen in Sicherheitskonzepte bis hin zur Entwicklung von Apps oder Webanwendungen. Die förderfähigen Ausgaben sind dabei abhängig von den spezifischen Förderprogrammen. Folgende Kostenpositionen werden unterstützt:

• Externe Beraterinnen und IT-Spezialistinnen

• Fuhrparksoftware

• Standardsoftware

• Entwicklung von Apps

• Aktualisierung und Erstellung von Onlineshops

• Internetpräsenz in Form einer Website

Gelegentlich werden auch Kosten für Hardware oder Personal übernommen, normalerweise sind Personalausgaben ausgeschlossen.

Förderung Digitalisierung: Ablauf und Zeitrahmen

Im Regelfall geht der Förderung eine Antragstellung voraus, die bei den entsprechenden Projektträgern eingereicht werden muss. Erst nach Genehmigung des Antrags dürfen die ersten Maßnahmen umgesetzt werden. Die Bearbeitungsdauer dieser Bewilligung variiert zwischen wenigen Wochen und mehreren Monaten, wobei die Wartezeit von Antrag zu Antrag erheblich schwanken kann und daher nicht präzise angegeben werden kann. 

Die Planung einer Förderung für Digitalisierung

Überblick über verschiedene Digitalisierungsförderprogramme

Grundsätzlich gibt es sowohl bundesweite Förderprogramme des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie als auch Programme der einzelnen Bundesländer. In der folgenden Tabelle erhalten Sie eine Übersicht über Förderungen, die als Zuschuss die Wettbewerbsfähigkeit stärken.

1. Digital jetzt

Mit dem Programm "Digital Jetzt" lässt sich finanzielle Unterstützung von bis zu 50.000 Euro ergattern. Die Digitalisierungsprämie kommt vom Bundesministeriums für Wirtschaft und Klima (BMWK) und richtet sich an kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) mit 3 bis 499 Beschäftigten oder Vollzeitäquivalenten. Bei der Planung eines Projekts mit einem Partner in Ihrer Wertschöpfungskette (z. B. Lieferanten, Kunden) kann die Förderung sogar auf bis zu 100.000 Euro erhöht werden. Start-ups mit nachweislich bedeutendem Geschäftsbetrieb und ausreichenden Umsätzen können ebenfalls davon profitieren.

Das Förderprogramm besteht aus zwei Modulen. Modul 1 fördert die Entwicklung digitaler Lösungen und Plattformen sowie die Digitalisierung von Geschäftsprozessen. Modul 2 unterstützt Qualifizierungsmaßnahmen für Mitarbeiter im Bereich digitaler Kompetenz. Die Anbieter solcher Qualifizierungsmaßnahmen müssen entweder ISO 9001 zertifiziert sein oder eine Akkreditierung nach AZAV vorweisen. Die Fördersumme beträgt mindestens 17.000 Euro für Modul 1 und 3.000 Euro für Modul 2. Beide Module können flexibel kombiniert werden, und die Förderung schließt Ausgaben für Hardware, Standardsoftware, interne Personalaufwendungen sowie konzeptionelle Tätigkeiten wie die Ausarbeitung einer Digitalstrategie aus. Für konzeptionelle Beratungsleistungen steht zusätzlich die Möglichkeit zur Nutzung von goDigital (siehe unten) offen.

Die Förderquoten variieren je nach Unternehmensgröße:

• Bis 50 Beschäftigte: bis zu 40 %

• Bis 250 Beschäftigte: bis zu 35 %

• Bis 499 Beschäftigte: bis zu 30 %

Zusätzliche Erhöhungen der Förderung gelten unter bestimmten Voraussetzungen, wie z. B. für Verbundprojekte mit Partnern, Investitionen in IT-Sicherheit und Datenschutz sowie Investitionen in strukturschwache Regionen.

2. Förderung von Unternehmensberatungen für KMU (BAFA)

Hier liegt der Zuschuss bei bis zu 2.800 Euro, die im Rahmen des Programms „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gezahlt werden. KMU mit bis zu 250 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz unter 50 Mio. Euro werden durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss zu Beratungskosten in Höhe von maximal 3.500 Euro unterstützt.

Die Förderquote variiert je nach Standort des Beratungsleisters:

• In den neuen Bundesländern: 80 % (maximal 2.800 Euro)

• In den alten Bundesländern: 50 % (1.750 Euro)

Die Beratungsdauer ist auf 5 Beratertage á 8 Stunden begrenzt, wobei Anreisezeiten, Pausen und Berichterstellung nicht eingerechnet werden.

Die Auswahl des Beraters erfolgt durch den Antragsteller. Weitere Informationen gibt es in der Förderrichtlinie und auf der BAFA-Website, wo man den Antrag online stellen kann.

Abschluss für eine Digitalisierungsprämie

3. Go-Digital (BMWK)

• Im bundesweiten Förderprogramm "Go-Digital" des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klima (BMWK) können mittelständische Unternehmen mit weniger als 100 Mitarbeitern und einem Umsatz von maximal 20 Mio. Euro einen Zuschuss von bis zu 16.500 Euro erhalten. 

• Die Förderquote beträgt 50 %, und die Beratung erfolgt ausschließlich durch autorisierte Berater.

Das Programm umfasst Beratungsleistungen in den Modulen Digitalisierungsstrategie, IT-Sicherheit, digitalisierte Geschäftsprozesse, Datenkompetenz und digitale Markterschließung. Es werden maximal 30 Beratertage mit einem Höchstsatz von 1.100 Euro gefördert, wobei zwei Beratertage im Bereich IT-Sicherheit verpflichtend sind.

Weitere Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf den Seiten des BMWK und in den FAQ zum Förderprogramm. Die Förderrichtlinie ist ebenfalls online verfügbar. Die Antragstellung erfolgt in zwei Phasen durch ein autorisiertes Beratungsunternehmen.

4. Cloud Bundesförderung (SIMIEI-ACIS)

Das Ministerium für Wirtschaft und Umweltschutz (MWU) steht Unternehmen zur Seite, um Projekte zu fördern, die im Rahmen des "Significant Initiative of Mutual European Interest – Advancement in Cloud Infrastructure and Services" (SIMIEI-ACIS) zur Entwicklung eines "Multi-Provider Cloud-Edge Continuums" beitragen.

• Im Fokus stehen Innovationen für umweltschonende, äußerst effiziente, automatisierte und vernetzte Cloud- und Edge-Dienste, die einen schnellen Austausch und die Verarbeitung umfangreicher Datenmengen mit minimaler Latenz ermöglichen.

Finanzielle Unterstützung erhalten Einzel- und Gemeinschaftsprojekte in den folgenden Schwerpunktbereichen:

• Anwendungen im Bereich Mobilität, z. B. Echtzeitkommunikation zwischen Fahrzeugen und Umgebung, Optimierung von Verkehr und Logistik, 

• Steigerung der Energieeffizienz, z. B. durch Überwachung und bedarfsorientierte Verteilung von Energie, Koordination dezentraler Energiequellen, -speicher und -verbraucher

• Integration von Industrie-4.0-Lösungen und Anwendungen des Industrial Internet of Things (IIoT) in das Cloud-Edge-Kontinuum

• Robustheit und Ausfallsicherheit digitaler Infrastruktur, z. B. durch dezentrale und redundante Verteilung von Rechenleistung, Erforschung von Sicherheitssystemen und -komponenten

• Anwendungen im Gesundheitssektor, z. B. Echtzeitanwendungen in der Telemedizin, sichere, dezentrale Verarbeitung von Gesundheitsdaten

• Anwendung von verteiltem maschinellem Lernen, Überwachung von Echtzeitdaten mittels digitaler Zwillinge.

Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen. Der Förderbetrag beträgt bis zu 25 Prozent der förderfähigen Kosten pro Unternehmen und Projekt, mit einer Obergrenze von maximal 25 Millionen Euro.

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Gemeinschaftsprojekte profitieren von folgenden Boni:

• 10 Prozent für mittelständische Unternehmen

• 20 Prozent für kleine Unternehmen

• 15 Prozent für Gemeinschaftsprojekte zwischen Unternehmen, bei denen mindestens eines ein KMU ist, oder mit Teilnehmern in mindestens 2 Mitgliedstaaten oder einem Mitgliedstaat und einer Vertragspartei des EWR-Abkommens, wobei kein Unternehmen mehr als 70 Prozent der Kosten trägt

• einem Unternehmen und mindestens einer Einrichtung für Forschung und Wissensverbreitung, die mehr als 10 Prozent der Kosten trägt und ihre eigenen Forschungsergebnisse veröffentlichen darf.

Das Antragsverfahren ist zweistufig. In der ersten Stufe reichen Sie bitte Ihre Projektskizze ein. In der zweiten Stufe werden Sie aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag für Ihre positiv bewertete Projektskizze vorzulegen. Für die Erstellung Ihrer Projektskizze und Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online.

Bei offenen Fragen steht Ihnen der vom MWU beauftragte Projektträger VDI Technologiezentrum GmbH unterstützend zur Verfügung.

Regionale Förderungen – diese Digitalisierungsprämien gibt es

Bundesland Programm Zuschuss (max.)
Baden-Württemberg Digitalisierungsprämie Plus - Zuschussvariante 12.00€
Bayern Digitalbonus 50.00€
Berlin Digitalprämie Berlin 17.00€
Brandenburg BIG Digital 550.00€
Digitalisierung in Kultureinrichtungen 200.000€- 1.500.000€
Bremen Beratungsförderungsprogramm zu Digitalisierung und Arbeit 4.0 5.00€
Digitaler ReSTART 17.00€
Hessen Zuschuss für Digitalisierungsmaßnahmen 10.00€
Mecklenburg-Vorpommern Unternehmensinvestitionen für Neugründungen und Anpassungen im Bereich Digitalisierung (DigiTrans RL M-V) 50.00€
Niedersachsen Digitalbonus Niedersachsen 10.00€
Richtlinie DigitalHub.Niedersachsen 500.00€
Nordrhein-Westfalen Mittelstand innovativ und Digital (MID) - Digitalisierung 15.00€
Mittelstand innovativ und Digital (MID) - Plus 15.00€
Potenzialberatung 5.00€
Rheinland-Pfalz BITT-Technologieberatung 6.00€
DIGIBOOST bis zu 75% Förderquote
Saarland Maßnahmen zur Digitalisierung für Kleinstunternehmen sowie für kleine und mittlere Unternehmen (DigitalStarter Saarland) 10.00€
Sachsen Mittelstandsförderung – B.II.3 – Digitalisierung von Geschäftsprozessen und Informationsschutz 50.00€
Mittelstandsförderung (Mittelstandsrichtlinie) Abhängig von Art und Umfang des Projektes
Sachsen-Anhalt Beratungshilfeprogramm für Unternehmen 6.00€
Thüringen Digitalbonus 15.00€
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FAQ

1. Was versteht man unter Digitalisierung im Fuhrpark?

Digitalisierung im Fuhrpark bezieht sich auf die Integration digitaler Technologien zur Optimierung der Fahrzeugflotte. Dies kann die Implementierung von Telematiksystemen, Fahrzeugvernetzung, automatisierten Prozessen für Wartung und Reparaturen, Routenoptimierung und die Digitalisierung von Dokumenten wie Fahrtenbüchern umfassen.

2. Welche Vorteile bietet die Digitalisierung für KMU-Fuhrparks?

Die Digitalisierung von Fuhrparks bietet KMUs zahlreiche Vorteile, darunter verbesserte Effizienz durch Routenoptimierung, reduzierte Betriebskosten, verbesserte Fahrersicherheit, vereinfachte Verwaltung und Compliance, sowie verbesserte Umweltverträglichkeit durch optimierte Routen und Fahrzeugwartung.

3. Welche Förderprogramme stehen für die Digitalisierung des Fuhrparks zur Verfügung?

Verschiedene Förderprogramme auf Bundes- und Landesebene können KMUs bei der Digitalisierung ihres Fuhrparks unterstützen. Dazu gehören Zuschüsse für die Anschaffung von Telematiksystemen, Software für die Fuhrparkverwaltung oder für die Schulung des Personals in digitalen Kompetenzen. Spezifische Programme variieren je nach Bundesland und aktuellen Förderinitiativen.

4. Wie kann ich feststellen, ob mein Unternehmen für eine Digitalisierungsförderung im Fuhrpark berechtigt ist?

Die Berechtigung hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich der Unternehmensgröße, des Standorts und des Umfangs des geplanten Digitalisierungsprojekts. In der Regel müssen Unternehmen die Kriterien für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erfüllen und einen detaillierten Plan für das Digitalisierungsvorhaben vorlegen. Es ist ratsam, die spezifischen Anforderungen und Richtlinien des jeweiligen Förderprogramms zu prüfen.

5. Wie beginne ich mit der Digitalisierung meines Fuhrparks und der Beantragung von Fördermitteln?

Beginnen Sie mit einer genauen Analyse Ihres aktuellen Fuhrparks und identifizieren Sie Bereiche, in denen digitale Technologien Verbesserungen bringen könnten. Entwickeln Sie dann einen strategischen Plan für die Implementierung. Für die Beantragung von Fördermitteln sollten Sie die verfügbaren Programme recherchieren, die spezifischen Anforderungen verstehen und dann einen detaillierten Antrag vorbereiten, der den Nutzen und die Kosten des Projekts darlegt. Es kann auch hilfreich sein, sich von Experten beraten zu lassen oder mit Anbietern von Fuhrparkmanagement-Software zusammenzuarbeiten, die Erfahrung mit solchen Förderanträgen haben.

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