De-minimis Förderung
In diesem Artikel erfahren Sie:
1. Förderung Umweltschutz und Sicherheit: Das steckt hinter der Namensänderung
2. Förderungen im Jahr 2024: Diese Beihilfen gibt es im Jahr 2024
3. Antragsfristen, Anträge und weitere Formalitäten: Das ist im Jahr 2024 für den Antrag zu beachten.
Vor Investitionen und Neuerungen im Unternehmen macht es Sinn, sich zunächst einmal mit dem Thema De-minimis Förderung zu befassen. In einigen Fällen kann eine Beihilfe in unterschiedlicher Höhe möglich sein, wobei aber genauere Bedingungen und die Förderungshöhe individuell zu bestimmen sind. Im Folgenden erfahren Sie alle wesentlichen Details rund um die De-minimis Förderung, den Maßnahmenkatalog für 2024 sowie die rechtliche Grundlage, die bei den Förderungen zu beachten ist.
De-minimis-Beihilfen: Ein Überblick über die Förderungen
Für einen besseren Einblick in die De-minimis Förderung ist ein Blick in den Maßnahmenkatalog wichtig. In diesem sind förderfähige Maßnahmen festgehalten. Es geht dabei um die möglichen Förderungen, die berechtigten Unternehmen sowie um den Hintergrund der Förderungen. Rechtliche Voraussetzungen und die Grundlagen für die einzelnen Förderungen sind dabei genauer zu prüfen. Die möglichen Förderungen beziehen sich in diesem Fall auf Unternehmen mit gewerblichem Güterverkehr sowie auf solche, die Werkverkehr betreiben und wenigstens ein Fahrzeug mit einem Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen betreiben. Daher sind die De-minimis Förderungen vor allem für Speditionen interessant.
De-minimis-Beihilfen: Das steckt dahinter
Modernisierungen in bestimmten Unternehmen sollen mit Beihilfen unterstützt werden. Es handelt sich dabei um spezielle Förderprogramme, die oftmals für Unternehmen mit ein Grund sind, um sich eine Investition genauer zu überlegen. Der Gedanke an dieser Stelle ist, dass es sich um eher geringe Beträge handelt, die bei einer Förderung zum Tragen kommen. An dieser Stelle geht es zunächst einmal um Unternehmen vornehmlich aus dem Bereich der Logistik sowie um Speditionen, bei denen eine Modernisierung erfolgen soll. Es geht dabei um die Einstufung der Unternehmen zum Zeitpunkt des Antrages der Beihilfen.
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass Subventionen an Unternehmen verboten sind. Grund dafür ist die sonst vorkommende Verfälschung des Wettbewerbs, wobei es verschiedene Ausnahmen für diese Regelung gibt. Zu diesen Ausnahmen gehören sogenannte De-minimis Beihilfen, die als so gering angesehen werden, dass sie den Wettbewerb nicht beeinflussen. Ein Beispiel in diesem Zusammenhang wären die KfW-Förderungen, die gewährt werden und zu geringen Förderungen zählen. Passend dazu lässt sich der Begriff De-minimis auf das lateinische de minimis zurückführen, was sich wiederum mit „auf kleine Dinge“ übersetzen lässt. Eine De-minimis Förderung ist daher eine kleine Förderung oder eine Förderung, die sich auf kleine Dinge konzentriert. Diese Bedeutung der Begrifflichkeit passt auch sehr gut zu den Beihilfen, die im Zusammenhang geleistet werden.
Zu beachten ist im Zusammenhang mit der De-minimis Förderung, dass es eine Höchstgrenze bei den Beträgen gibt, die nicht zu überschreiten ist. Ein Unternehmen oder Unternehmensverbund kann innerhalb von 3 Kalenderjahren maximal 200.000 Euro De-minimis Förderung erhalten. Daher ist die Rede von kleineren Beihilfen, die sich in Bezug auf die möglichen Summen nicht unendlich ausdehnen lassen.
Rechtliche Voraussetzungen für die De-minimis Förderung
Als Voraussetzung wäre erst einmal zu nennen, dass es sich um ein Unternehmen handeln muss, welches für die Förderung freigegeben ist. Zuvor wurde bereits erwähnt, dass Unternehmen mit Werkverkehr und mindestens einem Fahrzeug mit einem Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen die Beihilfen beantragen können. Außerdem sind Unternehmen mit Güterverkehr berechtigt. Das bedeutet, dass Transportunternehmen und Speditionen mit dazugehören. Als Voraussetzung für die mögliche Bewilligung der Beihilfen gilt, dass ein Unternehmen am 1. Dezember als Stichtag vor der Antragsperiode mindestens ein schweres Fahrzeug mit einem Gewicht von mehr als 7,5 Tonnen besitzen muss. Beginnt die Antragsperiode im Januar muss das Unternehmen somit am 1. Dezember wenigstens Halter oder Eigentümer von einem schweren Nutzfahrzeug sein. Unternehmen ohne entsprechende Fahrzeuge im Besitz oder im Fuhrpark können somit die hier vorgestellte De-minimis Förderung nicht beantragen. Nachweise über die Fahrzeuge sind beim Antrag in digitaler Form vorzuweisen.
Ein Unternehmensverbund wird dabei als ein Unternehmen angesehen. Wenn also in einem Unternehmensverbund verschiedene Beihilfen nach De-minimis Verordnung zugelassen wurden, ist es besonders wichtig, diese zusammenzurechnen. Die Obergrenze bei den Beihilfen ist nicht zu überschreiten. Als Obergrenze gilt eine Summe von 200.000 Euro in einem Zeitraum von drei Jahren. Gerechnet werden die beiden vergangenen Jahre sowie das aktuell laufende Kalenderjahr. Gerade im Unternehmensverbund oder bei verschiedenen Beihilfen, die bewilligt wurden, ist es daher wichtig, ein wenig zu rechnen.
Die rechtliche Grundlage für die De-minimis Förderung
Die von der europäischen Kommission am 18. Dezember 2013 erlassene Rechtsgrundlage ist bei der offiziellen Förderdatenbank zu finden und legt genau fest, wer wann und in welchem Rahmen De-minimis-Beihilfen beantragen kann.
Geltungsbereich der De-minimis-Beihilfen
Es gibt verschiedene Förderungen, die unter die Regelungen fallen sowie Geltungsbereiche, die für die De-minimis Förderung zu beachten sind. Grundsätzlich sind Beihilfen für Unternehmen aus sämtlichen Wirtschaftsbereichen möglich. Grund dafür ist die Tatsache, dass Werkverkehr und der Besitz von schweren Nutzfahrzeugen in vielen Branchen möglich ist. Ausnahmen gibt es in diesem Zusammenhang jedoch für Unternehmen aus den Bereichen Fischerei, Landwirtschaft (landwirtschaftliche Primärproduktion), Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse sowie für den Erwerb von Fahrzeugen für den Straßengüterverkehr. Außerdem gibt es Ausnahmen für verschiedene Exportbezogene Tätigkeiten.
Ein Hinweis: Für den Straßengüterverkehr darf die Beihilfe innerhalb von drei Kalenderjahren eine Summe von 100.000 Euro nicht überschreiten (sonst sind es bei den Beihilfen 200.000 Euro).
Folgende Förderungen fallen unter die Regelungen
Die möglichen Förderungen beziehen sich auf Maßnahmen, die eine Verbesserung der Sicherheit oder die Förderung der Umwelt im Sinn haben. Daher fallen unter anderem Maßnahmen rund um den Diebstahlschutz genau wie die Förderung von Reifen oder dem LKW mit in die De-minimis Beihilfen. Die genauen Förderungen können sich je nach Antragsperiode oder Jahr ändern, das grundlegende Ziel bleibt jedoch gleich. Unternehmen mit schweren Nutzfahrzeugen mit Werkverkehr oder Speditionen sollen dabei unterstützt werden, die Sicherheit und den Umweltschutz zu fördern. Aus diesem Grund gibt es bei den Unternehmen bestimmte Einschränkungen, um nur solche zu fördern, die wirklich mit schweren Nutzfahrzeugen oder dem Güterverkehr zu tun haben.
Begriffsbestimmungen im Zusammenhang mit der De-minimis Förderung
Neben der bereits genannten Begriffsbestimmung von De-minimis an sich gibt es noch weitere Begriffe, bei denen sich ein genauerer Blick auf die Bedeutung lohnt
Abrechnungsbescheid:
Bescheid über die Höhe der bewilligten Förderung, falls vorhanden. Die genaue Höhe der Beihilfen wird erklärt und sollte im besten Fall mit dem Verwendungsnachweis nach De-minimis übereinstimmen.
Bemessungsgrundlage:
Die Bemessungsgrundlage ist immer die Grundlage für die später erfolgende Auszahlung, die nicht zurückzuzahlen ist. Das Unternehmen erhält dann 80 Prozent der Ausgaben als Zuschuss, sofern die maximale Summe der Beihilfen nicht überschritten wurde.
Bewilligungszeitraum nach De-minimis:
Es handelt sich um einen genau definierten Zeitraum, in dem die Maßnahmen durchführbar sind. Innerhalb des Bewilligungszeitraums, der auf dem Bescheid der De-minimis Beihilfen angegeben ist, sollte die Maßnahme dann durchgeführt werden. Das beinhaltet beispielsweise die Lieferung sowie den Einbau von einem Telematiksystem, falls es sich um diese Maßnahme handelt.
Erlaubnis für den gewerblichen Güterverkehr:
Um einen Antrag auf eine De-minimis Förderung zu stellen, muss eine Erlaubnis für den gewerblichen Güterverkehr oder eine EU-Lizenz vorliegen. Ohne diese Erlaubnis oder Lizenz ist kein Antrag möglich. Es handelt sich um eine Voraussetzung für die Beihilfen.
De-Minimis-Förderperiode:
Frist, in der die bereitgestellten Fördermittel abrufbar sind. Diese Frist ist genau auf dem Bescheid bei erfolgreichem Antrag angegeben.
De-Minimis-Maßnahmen:
Es handelt sich um Investitionen von Seiten der Unternehmen, die durch Beihilfen unterstützt werden.
Verbundunternehmen:
Für den Antrag auf Beihilfen ist zwischen einem selbstständigen und einem verbundenen Unternehmen zu unterscheiden. Je nach Antwort ist der Antrag entsprechend auszufüllen. Daher ist immer zuerst zu prüfen, ob ein Unternehmensverbund vorliegt oder ob dies nicht der Fall ist.
Werkverkehr:
Unternehmen müssen angeben, ob Werkverkehr vorliegt oder ob eine EU-Lizenz/ eine Genehmigung für den gewerblichen Güterverkehr vorhanden ist. Der Werkverkehr wird als Güterkraftverkehr für eigene Zwecke des Unternehmens angesehen.
Zuwendungsbescheid:
Gibt an, ob die Beihilfen bewilligt werden (oder nicht) und wenn ja, in welcher Höhe.
De-minimis Förderung genauer verstehen
Für einen genaueren Blick auf die Möglichkeiten, die mit der De-minimis Förderung einhergehen ist es wichtig zu prüfen, was genau gefördert wird. Dann können Unternehmen sich genauer darauf einstellen, wann ein Antrag Sinn macht und wann dieser weniger sinnvoll ist. Für das genaue Verständnis ist vor allem das Bewusstsein wichtig, dass einzelne Beihilfen auslaufen. Diese waren dann im vergangenen Jahr noch Teil der Möglichkeiten, gehören im aktuellen Jahr aber schon nicht mehr dazu. Dieser Punkt ist so wichtig, um keine falsche Budgetplanung zu betreiben, die im Anschluss nicht aufgehen kann.
Die Beihilfen in Kurzform
Folgende Beihilfen sind möglich:
- Förderung von Telematik und Ortungssystemen (GPS)
- Maßnahmen für den LKW
- Beihilfen für Auflieger und Anhänger
- Beihilfen für Sattelzugmaschinen
- Förderungen für den Diebstahlschutz
- Förderungen für Reifen
- Beihilfen für Maßnahmen in der Fahrerkabine
Bitte beachten: Es handelt sich um die Beihilfen in Kurzform, die 2024 aktuell sind. In der Förderperiode im Jahr 2022 waren beispielsweise Beihilfe zur Arbeitskleidung und zur Ladungssicherung noch aktuell. Es kann daher an dieser Stelle zu Änderungen zwischen einzelnen Förderperioden kommen. Eine Auflistung aktueller Maßnahmen sind auf der verlinkten Seite des Bundesamts für Logistik und Mobilität (BALM) zu finden.
De-minimis-Beihilfen im Detail
An dieser Stelle sollen die zuvor kurz angeschnittenen Beihilfen detaillierter zum Verständnis dargestellt werden. Zu beachten ist dabei, dass obligatorische Ausstattungsgegenstände für LKWs nicht förderfähig sind. Darunter fallen beispielsweise ein Spurhaltewarnsystem oder ein elektronisch gesteuertes Bremssystem. Es muss sich um zusätzliche Maßnahmen handeln, die der Sicherheit dienen und die nicht obligatorisch beim Fahrzeug sind. Genauere Bedingungen und förderbare Beihilfen finden sich auf der Webseite vom Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM).
Zur Förderung von Telematik und von Ortungssystemen ist dabei zu sagen, dass die Fahrzeugtelematik beispielsweise zu den Maßnahmen zur Effizienzsteigerung zählt. Neben der Steigerung der Effizienz ist ein Schutz vor Diebstählen möglich. Neben den Ausgaben für die Telematiklösung an sich sind die Kommunikationskosten förderfähig. Die genauen Ausgaben sind dabei vorzulegen.
Winter- und Ganzjahresreifen sind förderfähig. Das gilt für Reifen mit Bergpiktogramm mit Schneeflocke und für solche, die mit M + S oder MS gekennzeichnet sind. Sommerreifen sind ebenfalls auf allen Achsen förderfähig. Gleiches gilt für Kofferaufbauten, wenn diese das Transportgut vor Planenschlitzern schützen sollen. Das ist nur bei Kofferaufbauten aus Hartschale der Fall, nicht jedoch bei weichen Materialien.
De-minimis Förderung: Kumulierung und Überwachung
Damit die De-minimis Beihilfen weiterhin gewährt werden können, sind Beschränkungen genau wie eine mögliche Überwachung von großer Bedeutung. Unternehmen sollten daher nicht nur wissen, wann und in welchem Ausmaß eventuell eine Förderung gewährt wird, sondern auch, wie diese kontrolliert und im einzelnen überwacht werden. Diese Details sind bereits für eine Antragsstellung von Bedeutung, da ohne einige Nachweise über eventuell bereits gewährte Beihilfen kein Antrag möglich ist.
Kumulierung von De-minimis-Beihilfen
Bei der De-minimis Förderung gibt es verschiedene Beschränkungen, die zum Tragen kommen. Da es unterschiedliche Beihilfen gibt, ist es wichtig, sich über die Kumulierung der Maßnahmen Gedanken zu machen. Das gilt vor allem für Unternehmen, die verschiedene Maßnahmen innerhalb von einer Förderperiode durchführen wollen. Die verschiedenen Maßnahmen lassen sich auf der Projektebene tatsächlich kombinieren. Entscheidend ist in diesem Zusammenhang wieder der Höchstbetrag der Förderungen, der gewährt werden kann.
Achtung: Es sind nur Maßnahmen förderfähig, mit denen das Unternehmen vor dem Beginn der Antragstellung noch nicht angefangen hat.
Überwachung und Kontrolle der Beihilfen
Bei jedem Antrag sind bereits gewährte Beihilfen anzugeben. Das gilt für einzelne Unternehmen genau wie für einen Unternehmensverbund. Wichtig sind die letzten drei Kalenderjahre beim Antrag, sodass für einen Antrag in der Förderperiode 2024 die Jahre 2022, 2023 und 2024 entscheidend sind. Auf diese Weise behalten zuständige Stellen einen genaueren Überblick über bereits genehmigte Beihilfen und Summen. Außerdem lassen sich die Beihilfen durch die Prüfung der Unternehmen genauer kontrollieren. Unternehmen, die Beihilfen erhalten sind dazu verpflichtet, diese anzugeben. Wer bereits gewährte Förderungen nicht angibt, handelt somit gegen die Bedingungen, unter denen die Auszahlung erfolgt ist.
De-minimis Förderung: Übergangsbestimmungen und Gültigkeitsdauer
Eine Förderperiode dauert immer nur einen begrenzten Zeitraum, weshalb die Anträge hier ebenfalls nur in einem bestimmten Zeitrahmen erfolgen können. Besonderes Augenmerk ist auf die Gültigkeitsdauer von Beihilfen und Regelungen zu legen. Gerade der Zeitpunkt, an dem die Förderungen beginnen sowie der Zeitrahmen für Beihilfen ist in diesem Zusammenhang zu beachten.
Vorhandene Übergangsregelungen für bestehende Beihilfen
Es ist in einmalige Maßnahmen und in solche zu unterscheiden, bei denen sich die Ausgaben über mehr als eine Förderperiode erstrecken. Bei bestehenden Beihilfen, die in der nächsten Förderperiode noch unterstützt werden, ist eine Anschlussförderung für längerfristige Verträge möglich. Bestehende Beihilfen können daher durch einen Folgeantrag verlängert werden.
Inkraftreten und Geltungsdauer der Maßnahmen
Maßnahmen treten nach dem Zuwendungsbescheid in Kraft, sodass die Investition nicht vorher abgeschlossen sein darf. Die Bezahlung und Installation eines neuen Telematiksystems sollte daher beispielsweise in den Zeitraum der Bewilligung fallen. Die Maßnahmen gelten innerhalb einer Förderperiode. Eine Ausnahme besteht bei längerfristigen Verträgen. In diesem Fall kann eine Beihilfe über mehr als eine Förderperiode hinweg erfolgen.
Antragsverfahren und Informationen rund um De-minimis 2024
Falls das Unternehmen zu einem der antragsberechtigten Unternehmen für De-minimis 2024 gehört und eine entsprechende Maßnahme oder Modernisierung geplant ist, lohnt sich ein Blick auf das Antragsverfahren. Wichtig ist dabei, dass eine Beihilfe nur bei erfolgreichem Antrag mit allen Antragsunterlagen gewährt werden kann. Die Anträge werden im Rahmen der Antragsfrist für die Förderperiode 2024 nacheinander bearbeitet.
Aktuelle Meldungen rund um De-minimis
Die genaue Summe der Fördergelder wird bei De-minimis immer wieder angepasst, genau wie es für die jeweiligen Maßnahmen gilt. Eine Anpassung der Fördermittel hat für die Förderperiode 2023 stattgefunden. Das bedeutet, dass in der Förderperiode 2023 insgesamt weniger Gelder zur Verfügung standen. Dennoch handelt es sich um ein umfangreiches Programm, welches für zahlreiche Unternehmen aufgrund der Zugangsvoraussetzungen in Frage kommt.
Zusätzlich stehen nach einer Revision der De-minimis Beihilfen mehr Fördergelder für Flottenbetreiber zur Verfügung. Die Revision betrifft vor allem Flottenbetreiber mit mautpflichtigen Fahrzeugen.
Antragsstart und Antragsunterlagen für die Förderperiode 2024
Für die Förderung nach De-minimis ist zunächst einmal ein Antrag für die Förderperiode 2024 erforderlich. Die Antragsunterlagen sind im eService-Portal des Bundesamts für Logistik und Mobilität (BALM) zu finden. Anträge für weitere Förderungen sind nur möglich, wenn für das Unternehmen in einem Zeitraum von 3 Jahren eine Summe von 200.000 Euro nicht überschritten wurde.
Achtung: Die Antragsfrist für die Förderperiode 2024 bei den Beihilfen ist im laufenden Jahr verkürzt. Ein Antrag ist zwischen dem 5. Februar 2024 und dem 31. Mai 2024 möglich. Im Vergleich zum Vorjahr, wo der Antrag bis Anfang Oktober einzureichen war, handelt es sich somit um eine deutlich verkürzte Antragsfrist. Möglich ist ein Antrag somit bis zum 31. Mai 2024. Im Anschluss an diese Fristen ist kein Antrag für die aktuelle Förderperiode mehr möglich. Ein Antrag für die jeweils nächste Förderperiode ist natürlich zu den jeweiligen Antragsfristen möglich. Es kann passieren, dass aktuell geförderte Themen und Beihilfen nicht mehr förderfähig sind.
Ein Unternehmen erhält einen Bescheid über die Bewilligung sowie über die genaue Höhe der Beihilfe. Wie bei allen staatlichen Beihilfen und Förderungen ist es wichtig zu beachten, dass es kein Anrecht auf eine bestimmte Höhe von Subventionen gibt. Das gilt auch dann, wenn alle Voraussetzungen für einen Antrag erfüllt sind. Ein rechtlicher Anspruch auf eine Beihilfe ist somit ausgeschlossen.
De-minimis für den Einsatz von Telematiklösungen nutzen
Im Maßnahmenkatalog für 2024 ist unter anderem der Einsatz von Telematiklösungen beschrieben, der gefördert wird. Die einzelnen Beihilfen laufen in der Regel irgendwann aus, sodass immer frühzeitig zu prüfen ist, ob Telematik und ein Telematiksystem weiterhin im Rahmen der Beihilfen gefördert werden. Falls jedoch die Nutzung von Geo Tracking oder Telematik im Allgemeinen im Fuhrpark geplant ist, ist ein Blick auf die Antragsfristen und die eventuell vorhandenen Möglichkeiten interessant. Schließlich bietet Telematik für Logistikunternehmen verschiedene Vorteile und kann sich positiv auf die Verwaltung der Flotte, die Senkung und Kontrolle der Kosten sowie auf die Effizienz im Allgemeinen auswirken.
Dank der Option, einen Folgeantrag zu stellen, ist die Umsetzung von längerfristige Telematiklösungen günstig möglich. Für Unternehmen und Flottenbetreiber, die den Voraussetzungen für De-Minimis-Beihilfen entsprechen, bietet sich daher bei geplanten Telematiklösungen ein Antrag auf die Förderung an. Der Beginn der Investition ist jedoch genauer zu planen, da dieser innerhalb des Bewilligungszeitraumes der Beihilfen fallen muss.
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Häufige Fragen zur De-minimis Förderung
1. Welche Unternehmen können eine De-minimis Förderung beantragen?
Unternehmen im gewerblichen Güterverkehr wie beispielsweise Speditionen oder solche mit Werksverkehr und mindestens einem schweren Nutzfahrzeug können die Beihilfen beantragen. Das Gewicht des Nutzfahrzeuges muss bei mindestens 7,5 Tonnen liegen. Durch diese Voraussetzungen können Unternehmen aus unterschiedlichen Branchen die De-minimis Förderung beantragen.
2. Warum handelt es sich bei De-Minimis-Beihilfen um stark eingeschränkte Summen?
Grundsätzlich ist es laut Wettbewerbsrecht der EU verboten, Unternehmen zu subventionieren. Dadurch sollen Verfälschungen des Wettbewerbs verhindert werden. Aus diesem Grund sind nur eher geringfügige Beihilfen möglich. Diese sind zudem zu kontrollieren, um Höchstgrenzen nicht zu überschreiten.
3. Welche Höchstgrenze gilt für De-minimis Beihilfen?
In einem Zeitraum von drei Kalenderjahren darf der Betrag im Unternehmen oder Unternehmensverbund eine Summe von 200.000 Euro (Straßengüterverkehr: 100.000 Euro) nicht überschreiten. Dabei gelten neben dem aktuellen Kalenderjahr noch die beiden vergangenen Kalenderjahre.
4. Darf ein De-minimis-Antrag persönlich abgegeben werden?
Ein De-minimis-Antrag ist ausschließlich auf dem elektronischen Weg möglich. Ein persönlich, schriftlich oder telefonisch eingereichter Antrag ist nicht wirksam. Außerdem sind die Antragsfristen für die jeweilige Förderperiode genau einzuhalten.
5. Warum wurde der Name De-minimis in der Förderperiode 2024 verändert?
Ab der Förderperiode 2024 hat sich der Name von De-minimis zu dem Namen Förderprogramm Umweltschutz und Sicherheit geändert. Der Grund für die Veränderung liegt daran, dass der Name De-minimis keinerlei Rückschlüsse auf die genaue Art der Förderung zulässt. Das ist beim Förderprogramm Umweltschutz und Sicherheit anders, sodass sofort klar ist, in welchem Bereich eine Förderung unterstützt wird.
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