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Checkliste zur täglichen Fahrzeugkontrolle nach UVV
Erleichtern Sie Ihren Fahrerinnen und Fahrern die tägliche Zustandskontrolle der Flottenfahrzeuge mit unserer kostenlosen Fahrzeugkontrolle Checkliste!

Hier die Checkliste herunterladen:

Fuhrparkpflicht in wenigen Minuten abhaken
Rechtssicher unterwegs mit der Fahrzeugkontrolle Checkliste nach DGUV
Fahrer von Firmenwagen sind dazu verpflichtet, täglich den ordnungsgemäßen Zustand des Fahrzeugs zu kontrollieren. Zur Durchführung dieser haben sich in der Praxis Checklisten zur Fahrzeugkontrolle bewährt, die am besten laminiert ins Handschuhfach des Fahrzeugs gelegt werden.
Unsere Vorlage zur täglichen Fahrzeugkontrolle durch Fahrer basiert auf den gesetzlichen Vorschriften der DGUV. Die Fuhrpark-Manager unserer mehr als 1.000 Kunden nutzen sie, um die Zustandskontrolle durch den Fahrer einfach umzusetzen. Sie können die Checkliste hier als kostenlose Druckvorlage herunterladen.
Basierend auf den gesetzlichen Vorschriften der DGUV
Laminierte Checkliste im Handschuhfach für Einhaltung der Kontrolle in der Praxis
Kostenlose Druckvorlage als Download verfügbar
Einfache Umsetzung für Fuhrparkmanager und Fahrer

Mit der Fahrzeugkontroll-Checkliste alle To-Do’s abhaken
Ist das Fahrzeug verkehrstüchtig, die Ladung fest, Warn- und Erste-Hilfe-Ausrüstung vorhanden? Es gilt: Wer einen Firmenwagen fährt, muss diese Prüfung zwingend vornehmen.
So ist vor jeder Fahrt eine Sicht- und Funktionsprüfung durchzuführen. Sie umfasst alle sicherheitsrelevanten Bauteile wie Bremsen, Lichtanlage, Blinker, Scheibenwischer und Reifen. Vorgeschrieben ist zudem die Prüfung der Ladungssicherung. Vor Fahrtantritt sind die Spiegel und die Sitze passend einzustellen.

Fahrzeugkontrolle im Fuhrpark missachtet – das kommt auf Verantwortliche zu
Missachtet die Fuhrparkleitung die Pflicht zur Fahrzeugkontrolle mit Checkliste, drohen ernstzunehmende Konsequenzen, insbesondere hinsichtlich der Versicherung. Im schlimmsten Fall verweigert diese die Zahlung. Bei Bagatellschäden am eigenen Fahrzeug ist das meist zu verschmerzen. Anders sieht es aus, wenn Fremdfahrzeuge oder gar Personen involviert sind.
Auch strafrechtliche Folgen sind möglich. So sieht der Gesetzgeber bei einer unterbliebenen Fahrzeugkontrolle Bußgelder bis zu 10.000 Euro vor. Auch aus diesem Grund ist es ratsam, eine Checkliste zur Fahrzeugkontrolle als Vorlage im Fuhrpark zu nutzen.

Verantwortung für Fahrzeugkontrolle und Checkliste im Fuhrpark
Die tägliche Fahrzeugkontrolle obliegt den Fahrern. Schäden oder Mängel sind umgehend dem Fuhrparkleiter mitzuteilen. Anders sieht es bei der ebenfalls vorgeschriebenen Fahrzeugkontrolle durch Sachkundige aus. Laut Unfallverhütungsvorschrift ist diese mindestens einmal im Jahr von einer „sachkundigen Person“ auszuführen.
Dazu kommt die Pflicht einer Erstunterweisung, zum Beispiel für neue Mitarbeiter oder beim Wechsel eines Fahrzeugtyps. Auch müssen die Fahrer einmal jährlich eine Unterweisung in die Gefahren und den Umgang mit dem Fahrzeug erhalten.
Häufige Fragen zur Fahrzeugkontrolle mit Checkliste im Fuhrpark
Welche Gesetze gelten bei der Checkliste zur Fahrzeugkontrolle im Fuhrpark?
Keine Fahrt ohne Kontrolle: Das schreibt die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) vor. Die Fahrzeugkontrolle mit Checkliste ist im DGUV-Grundsatz 314-002 „Kontrolle von Fahrzeugen durch Fahrpersonal“ festgeschrieben. Sie basiert auf der DGUV-Vorschrift 70 und 71, die unter anderem auch die Ausrüstung von betrieblich genutzten Fahrzeugen regelt.
Gilt die Fahrzeugkontrolle für alle Fahrzeugtypen?
Laut der DGUV-Vorschrift 70 gilt die tägliche Fahrzeugkontrolle für sämtliche Wagen, die ein Unternehmen seinen Mitarbeitern für betriebliche Zwecke zur Verfügung stellt. So sind alle Fahrzeugtypen betroffen, Pkw ebenso wie Lkw oder Busse. Betroffen sind sowohl Poolfahrzeuge als auch Firmenwagen, egal ob Fahrer diese für Privat- und/oder Geschäftsfahrten nutzen dürfen.
Von der Pflicht ausgeschlossen sind dagegen private Fahrzeuge, die auch dienstlich genutzt werden. Bei diesen brauchen Mitarbeiter den Check nicht durchzuführen, wenn sie mit ihrem eigenen Auto zum Kunden reisen und die Aufwendungen per Kilometerpauschale oder Spesenabrechnung einreichen.
Was muss vom Fahrer vor jeder Fahrt kontrolliert werden?
Der Fahrer muss vor der Fahrt eine Sicht- und Funktionsprüfung vornehmen. Dabei sind Bremsen, Lichtanlage, Blinker, Scheibenwischer und Reifen zu kontrollieren. Außerdem ist zu prüfen, dass Papiere wie die Zulassungsbescheinigung Teil 1 („Fahrzeugbrief“) sowie die Betriebsanleitung im Fahrzeug vorhanden sind und sich keine losen Gegenstände im Fahrzeug befinden. Vor Fahrtantritt sind schließlich die Spiegel und die Sitze passend zu den Anforderungen der Fahrer einzustellen.
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