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Rückgabekosten von Leasingfahrzeugen: Das gilt es zu beachten

Nach der Rückgabe eines Leasingfahrzeuges kann es zu hohen Rückgabekosten kommen. Wir betrachten gerechtfertigte und nicht gerechtfertigte Kosten genauer, die beim Leasing frühzeitig zu beachten sind.

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March 23, 2018
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Wer kennt das nicht: Nach der Rückgabe von Leasingrückläufern trudelt kurze Zeit später eine hohe Endabrechnung mit nachberechneten Mehrkilometern und Kosten für die Beseitigung von Schäden ein. Diese Abrechnung basiert auf einem Gutachten – doch nach welchen Kriterien dieses Gutachten erstellt wurde, ist unklar. Wie sollen Sie also wissen, ob die auf in Rechnung gestellten Beträge auch wirklich gerechtfertigt sind?

Rückgabe eines Leasingfahrzeugs

Wird das Fahrzeug an die Leasinggesellschaft zurückgegeben, so beauftragt diese anschließend einen Gutachter damit, ein Wertgutachten des Fahrzeugs zu erstellen. Basierend auf dem Wertgutachten erhält der Leasingnehmer eine Endabrechnung, welche dem Leasinggeber Wertverluste durch übermäßige Abnutzung und Schäden ausgleichen sollen.

Diese Wertverluste durch Schäden sind sehr schwer zu bestimmen und gehen daher mit viel Interpretationsspielraum einher. Für Leasinggesellschaften besteht hoher Anreiz, diesen zu ihren Gunsten auszulegen. Die Folge davon ist, dass bei Beträgen von einigen hundert bis zu mehreren tausend Euro die Kosten um bis zu 50% überhöht sind.

Als Fuhrparkverantwortlicher sollten Sie die Basis dieser Wertgutachten verstehen, um Maßnahmen gegen ungerechtfertigte Kosten ergreifen zu können. Die Basis dieser Wertgutachten bilden die drei unterschiedlichen Kategorien von Schäden:

  • Gewöhnlicher Gebrauch
  • Übermäßiger Gebrauch
  • Mängel und Schäden
Leasing Rückgabekosten
Leasing Rückgabekosten in der Fuhrparkverwaltung beachten

Was sind gewöhnliche Gebrauchsspuren?

Gebrauchsspuren, die durch gewöhnlichen Gebrauch des Fahrzeugs entstehen, sind bereits in die Leasingraten einkalkuliert. Dementsprechend dürfen aufgrund von Gebrauchsspuren im üblichen Sinne am Ende der Vertragslaufzeit keine Kosten auf den Leasingnehmer zukommen (Gesetzesgrundlage: § 538 BGB).

Unter gewöhnlichen Gebrauch fallen unter anderem Abnutzungen, die durch das Fahren selbst entstehen (z. B. der Verschleiß von Bremsen und Zündkerzen oder Abnutzungsspuren am Teppich) sowie Abnutzungen, die aufgrund äußerer Einwirkungen auf das Fahrzeug während dessen Benutzung im fließenden Verkehr entstehen (z. B. kleine Steinschläge auf der Windschutzscheibe oder Kratzer in der Nähe des Tankdeckels). Auch Kratzer am Dach oder an der Haube, welche durch die Benutzung von Waschanlagen entstehen können, sowie leichte Dellen, die zum Beispiel auf dem Supermarktparkplatz entstehen, fallen unter gewöhnlichen Gebrauch (LG München I, Urteil vom 09.10.1996, Az. 15 S 9301/96).

Leasing Rückgabekosten berechnen
Leasing Rückgabekosten berechnen

Was sind Gebrauchsspuren aufgrund übermäßiger Nutzung?

Gebrauchsspuren, die auf übermäßige Nutzung des Fahrzeugs zurückzuführen sind, können dem Leasingnehmer in Rechnung gestellt werden. Das bedeutet, dass die Gebrauchsspuren am Fahrzeug passen nicht zu dessen Alter und Laufleistung passen.

Hier gilt es aber zu beachten, dass bei Gebrauchsspuren aufgrund übermäßiger Nutzung nicht die Kosten verrechnet werden dürfen, welche notwendig wären, um den Schaden zu beheben (Reparaturkosten). Der Leasinggeber darf dem Leasingnehmer lediglich den Betrag, um den der

Fahrzeugwert gemindert ist, in Rechnung stellen (Rechtsgrundlage: LG Frankfurt, Urteil vom 16.09.1997, Az. 2/8 S 79/97, 2-08 S 79/97). Dieser Minderwert muss auf einer Gesamtbetrachtung basieren – die einzelnen Schäden dürfen also nicht einfach aufsummiert werden.

Wie kann zwischen gewöhnlichem und übermäßigem Gebrauch unterschieden werden?

Es lässt sich nicht pauschal sagen, welche Gebrauchsspuren unter gewöhnlichen Gebrauch und welche unter übermäßigen Gebrauch fallen – denn die individuelle vertragliche Nutzung fließt maßgeblich in die Bewertung der Gebrauchsspuren ein. Werfen Sie im Streitfall einen Blick auf die existierende Rechtssprechung – dort sind viele Streitfälle bereits geregelt. Weiterhin empfehlen wir Ihnen neutrale Beurteilungsinstrumente wie den „DEKRA Schadenkatalog – Fair Return für PKW“ oder die „Bewertungskriterien zur fairen Fahrzeugbewertung VMF“ hinzu zu ziehen. Diese Bewertungskataloge werden auch häufig von den Leasinggesellschaften eingesetzt.

Leasing Rückgabekosten optimieren
Leasing Rückgabekosten optimieren

Was sollte bei Erhalt der Endabrechnung getan werden?

Bei der Unterscheidung zwischen gewöhnlichem und übermäßigem Gebrauch besteht trotz Bewertungskatalog viel Potential für eine unterschiedliche Auslegung. Wenn Sie Ihr Wertgutachten nach Fahrzeugrückgabe erhalten, sollten Sie dieses deshalb unbedingt daraufhin überprüfen, ob wirklich ein übermäßiger Gebrauch vorliegt. Idealerweise thematisieren Sie bereits bei der Rückgabe, welche Schäden einer ungewöhnlichen Abnutzung entsprechen, und halten Sie Ihre Auffassung im Rückgabeprotokoll fest.

Wenn Sie die Endabrechnung von der Leasinggesellschaft erhalten haben, sollten Sie deren einzelne Posten mit jenen im Prüfprotokoll vergleichen. Finden Sie auf der Endabrechnung Kostenpositionen, die vom Prüfprotokoll abweichen, sollten Sie sich diese von der Leasinggesellschaft erläutern lassen. Denn die Beweislast für ungewöhnliche Abnutzung liegt beim Leasinggeber (LG Hamburg 29.03.1989 NJW-RR 1989, 883, 884) und es ist fragwürdig, wie entsprechende Schäden nach einem gemeinsam unterzeichneten Protokoll noch identifiziert werden können.

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Mängel und Schäden

Mängel und Schäden gehen über Spuren aus gewöhnlichem sowie übermäßigem Gebrauch hinaus und sind vom Leasingnehmer zu tragen. Im Grunde fallen alle Beschädigungen am Fahrzeug, durch welche die Verkehrssicherheit beeinträchtigt wird, in diese Kategorie. Beispielsweise gehören großflächige Beulen mit scharfkantigen Eindrücken sowie sichtbare Lackabplatzungen oder Risse des Blinkleuchtenglases dazu. Aber auch fehlende Servicehefte oder Tankkarten müssen vom Leasingnehmer ersetzt werden.

Gerade bei Mängeln und Schäden besteht ein hohes Einsparpotenzial. Sollten Sie Zweifel am Vorliegen eines solchen Schadens haben, beachten Sie, dass hier die Beweislast beim Leasinggeber liegt. Zudem können Schäden üblicherweise auf mehrere Weisen repariert werden. Beim Zeitpunkt des Wertgutachtens wird nur ein fiktiver Wertverlust festgestellt, unabhängig davon, ob die attestierten Reparaturen effektiv durchgeführt werden. Es besteht auf Seiten des Leasinggebers deshalb ein Anreiz, die jeweils teurere Variante der Reparatur ins Gutachten aufzunehmen und somit die Endabrechnung zu erhöhen. Entsprechende Fälle von unnötig hohen Reparaturkosten im Wertgutachten findet man in der Praxis relativ häufig.

Häufig fehlen Fuhrparkmanagern jedoch entsprechende Kenntnisse über die geeigneten Reparaturmethoden und deren Kosten. Dadurch wird trotz hohem Zeitaufwand selten das wirkliche Einsparpotenzial entdeckt. Haben Sie selbst unzureichende Kenntnisse über die Reparaturmethoden, können Sie Ihre Endabrechnung durch einen externen Spezialisten prüfen lassen.

Gutachten Leasingrückgabe
Gutachten Leasingrückgabe: Basis für die Rückgabekosten

Wie werden tatsächliche Schäden und Mängeln am Fahrzeug behandelt?

Haben Sie effektiv Schäden oder Mängel am Fahrzeug, lohnt es sich, die Bewertungskriterien Ihres Leasinggebers zu überprüfen und den anfallenden Betrag mit den Kosten einer vorangehenden Reparatur zu vergleichen. Oft ist es günstiger, die Mängel und Schäden von einer lokalen Werkstatt beseitigen zu lassen, statt den Minderwert in Kauf zu nehmen. Dadurch können Einsparungen im Umfang von 21% bis 73% generiert werden. Lassen Ihre Leasingverträge eine Reparatur durch entsprechende Anbieter zu, können Sie das Fahrzeug mittels Smart-Repair überholen lassen. Kleinere Schäden wie Lackkratzer oder Türdellen können mit Smart-Repair rasch und kostengünstig behoben werden. Dieses kostengünstige Verfahren wird heute von den meisten Werkstätten angeboten.

Über den Avrios Marketplace können Sie für alle Ihre in Avrios verwalteten Fahrzeuge kostenlos drei für Sie unverbindliche Kostenvoranschläge für die Reparatur von Karosserieschäden anfordern. Im Durchschnitt sparen unsere Kunden auf diese Weise 30% im Vergleich zu ihrer bisherigen Vertragswerkstatt - bei gleicher Qualität.

Interessieren Sie sich für weitere Einsparungsmöglichkeiten im Leasing, empfehlen wir Ihnen unseren Beitrag über die Kostenfallen im Leasing.

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