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Leasingrückläufer: Fallstricke bei der Fahrzeugrückgabe

Leasing stellt eine beliebte Beschaffungsmethode für den Fuhrpark dar. Beachten Sie jedoch einige klassische Fallstricke bei der Fahrzeugrückgabe, um hohe Kosten zu vermeiden.

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Kommt Ihnen die Situation bekannt vor: Bei Ihren Leasingrückläufern erhalten Sie Endabrechnung von bis zu mehreren Tausend Euro und Sie sind unsicher, ob diese gerechtfertigt sind. Mit dieser Fragen sind Sie nicht alleine. Wir haben deshalb mit Experten vom TÜV und einer Beratungsgesellschaft über ihre Erfahrungen in der Rückgabe von Leasingfahrzeugen gesprochen.

In diesem Beitrag thematisieren wir die Erkenntnisse, die wir aus dem Gespräch mit den Experten gewonnen haben. Basierend auf der Expertenmeinung zeigen wir Ihnen, weshalb bei manchen Leasinggesellschaften selbst bei einer “fairen Fahrzeugbewertung” bis zu 50 % der Kosten ungerechtfertigt sein können und was Sie gegen diese unfaire Behandlung machen können.

In diesem Artikel erfahren Sie:

  1. Leasingrückläufer-Bewertung: Herausforderungen bei der fairen Bewertung von Leasingrückläufern und die Problematik der Differenzierung zwischen gewöhnlichen Gebrauchsspuren und übermäßiger Nutzung.
  2. Neutrale Beurteilungsinstrumente: Einsatz von neutralen Bewertungsinstrumenten wie dem DEKRA Schadenkatalog und VMF-Bewertungskriterien, um Bewertungskriterien zu standardisieren und Transparenz zu schaffen.
  3. Umgang mit ungerechtfertigten Kosten: Strategien zur Identifizierung und Reduzierung ungerechtfertigter Kosten in der Endabrechnung, einschließlich der Überprüfung von Wertgutachten und der Nutzung externer Experten für Rechnungskontrollen.

Hintergrundinformationen zur Fahrzeugbewertung

Nachdem ein Leasingrückläufer an die Leasinggesellschaft zurückgegeben wird, bewertet ein unabhängiger Gutachter das Fahrzeug und erstellt ein Wertgutachten. Dabei prüft der Gutachter den Leasingrückläufer auf gewöhnliche GebrauchsspurenGebrauchsspuren aufgrund übermäßiger Nutzung sowie Mängel und Schäden. Gebrauchsspuren aufgrund übermäßiger Nutzung werden dem Leasingnehmer im Umfang der Wertminderung weiterverrechnet, Mängel und Schäden zu Reparaturkosten.

Vertiefte Informationen über den Unterschied zwischen gewöhnlichen Gebrauchsspuren, Gebrauchsspuren aufgrund übermäßiger Nutzung sowie Mängel und Schäden finden Sie in unserem Beitrag über die Grundlagen der Fahrzeugbewertung bei Leasingrückläufern.

Problematik von neutralen Beurteilungsinstrumenten zur Fahrzeugbewertung

Die Differenzierung zwischen gewöhnlichen Gebrauchsspuren und Gebrauchsspuren aus übermäßiger Nutzung ist oft problematisch und fällt je nach Reglement der Leasinggesellschaft unterschiedlich aus. Deshalb ist es für Leasingnehmer teilweise unklar, auf Basis welcher Beurteilungskriterien der Leasingrückläufer nun bewertet wurde.

Klarheit zur Abgrenzung zwischen gewöhnlichen Gebrauchsspuren und Gebrauchsspuren aus übermäßiger Nutzung schaffen neutrale Beurteilungsinstrumente wie der DEKRA Schadenkatalog – Fair Return für Pkw von DEKRA und die Bewertungskriterien zur fairen Fahrzeugbewertung VMF des VMF. Diese neutralen Bewertungsinstrumente sind rechtlich nicht bindend – jedoch erhalten sie bindenden Charakter, wenn sie in den Leasingvertrag mit aufgenommen werden. Zudem haben sich viele Leasinggesellschaften zur Anwendung eines dieser beiden Beurteilungsinstrumente verpflichtet.

Mit neutralen Beurteilungsinstrumenten sollte das Problem gelöst sein oder?

Im Avrios-Online-Webinar mit zwei Fuhrparkexperten vom TÜV und einer Beratungsgesellschaft wurde anhand von konkreten Praxisfällen gezeigt: Das Problem der schwammigen Definition von übermäßigem Gebrauch selbst bei Anwendung eines Bewertungskatalogs nicht vollständig beseitigt! Die Experten haben erklärt, dass auch bei neutralen Beurteilungsinstrumenten ein Potenzial zur unterschiedlichen Auslegung von übermäßigem Gebrauch besteht.

Folgend erläutern wir Ihnen die wichtigsten Aussagen der Experten aus dem Online-Webinar. Wenn Sie sich lieber das gesamte Online-Webinar ansehen möchten, könne Sie hier dessen Aufzeichnung anschauen:

Im Webinar vertreten die Experten die Meinung, dass zahlreiche Leasinggesellschaften den Bewertungsspielraum der Leasingrückläufer stark zu ihren eigenen Gunsten auslegen. Die Experten verdeutlichten diesen Umstand anhand eines spezifischen Praxisfalls, welcher ihre übliche Erfahrung aufzeigt.

Hintergrundinformationen zum Praxisfall

Vor Übergabe des Leasingrückläufers an die Leasinggesellschaft wurde das Fahrzeug aufwendig mit Spot- und Smart-Repair aufbereitet sowie gründlich gereinigt. Zudem wurde im Auftrag des Fuhrparkmanagers ein Gutachten erstellt.

Das Fahrzeug wurde anschließend an die Leasinggesellschaft zurückgegeben. Dabei wurde ein ordnungsgemäßes Übergabeprotokoll angefertigt – in diesem Übergabeprotokoll wurden keine weiteren Mängel eingetragen. Nach einigen Tagen erhielt der Fuhrparkmanager die Endabrechnung der Leasinggesellschaft sowie das Gutachten.

Ungerechtfertigte Kosten auf dem Gutachten des Leasingrückläufers

Gutachten werden sowohl Dellen und Beulen als auch Kratzer aufgeführt. Die Reparaturkosten für diese Mängel werden dem Kunden aber zu Null verrechnet. Dabei war die Absicht, dem Kunden zu zeigen, dass man gnädig sowie kompromissbereit ist.

Aber Achtung: Das Fahrzeug wurde vor Rückführung aufbereitet und war frei von Mängeln. Wieso tauchen also diese Reparaturkosten im Gutachten auf?

Zudem war das Fahrzeug laut Gutachten zum Zeitpunkt der Bewertung verschmutzt. Wie kann das sein, wenn das Fahrzeug gereinigt und aufbereitet zurückgegeben wurde?

Dem Kunden werden zudem anteilmäßig Reinigungskosten für einen fleckigen Sitz verrechnet (siehe Abbildung 2). Doch wie kann der Sitz fleckig sein, wenn das Fahrzeug aufbereitet und gereinigt wurde?

Weiter sind laut Gutachten beim Innenraumeinstieg vorne links Kratzer (siehe Abbildung 2). Auch hier fragt man sich, woher kommen diese Kratzer?

Abbildung 2 zeigt zudem, dass dem Kunden eine Wertminderung aus Vorschäden von 300 Euro belastet wurde. Wieso dem so ist? Wahrscheinlich wurde bei der Lackschichtendickenmessung an jenen Stellen, an denen Spot-Repair angewendet wurde, eine dickere Lackschicht gemessen. Deshalb wird davon ausgegangen, dass dort ein Vorschaden gewesen ist, und verrechnet diesen – ungerechtfertigt – an.

Sachverständigen noch vom Halter resp. vom Fuhrparkmanager unterschrieben wurde. Auch der Satz “Das Ergebnis der Besichtigung wurde nach den Kriterien und Vorgaben des Auftraggebers erstellt.” ist nicht ungewöhnlich – dieser Satz steht häufig in den Zustandsberichten.

Fragwürdige Punkte des Gutachtens

  • Nach welchen Kriterien wurde nun die Fahrzeugbewertung wirklich durchgeführt? Nach den Kriterien der fairen Fahrzeugbewertung oder nach den eigenen Kriterien der Leasinggesellschaft?
  • Konnte oder wollte man nicht sehen, dass das Fahrzeug gereinigt und aufbereitet ist?
  • Wieso wurden Schäden angegeben, die bei Rückgabe nicht vorhanden waren? Und falls diese Schäden vorhanden waren, wieso wurden sie nicht auf dem Übergabeprotokoll dokumentiert?
  • In der fairen Fahrzeugbewertung wird zwar zwischen Gebrauchsspuren sowie Mängel und Schäden differenziert. Jedoch hat man in der Praxis häufig das Gefühl, dass hierbei kein Unterschied mehr gemacht wird.
  • Reparaturkosten werden zu den hohen Herstellertarifen verrechnet, obwohl die Kosten bei einer lokalen Werkstatt tiefer wären.

Was kann unternommen werden, um das Problem zu beseitigen?

Wie können Sie nun gegen diese ungerechtfertigten Kosten vorgehen? Es gibt verschiedene Maßnahmen, die Sie ergreifen können. Folgend stellen wir Ihnen diese vor:

1) Überprüfen Sie alle im Wertgutachten aufgeführten Positionen darauf, ob wirklich Gebrauchsspuren durch übermäßige Nutzung vorliegen. Ideal ist, wenn Sie bereits bei der Erstellung des Übernahmeprotokolls thematisieren, welche Gebrauchsspuren auf übermäßige Nutzung zurückzuführen sind.

2) Überprüfen Sie nach Erhalt der Endabrechnung, ob alle aufgeführten Positionen im Übergabeprotokoll notiert wurden. Lassen Sie sich Kostenpositionen, welche vom Übergabeprotokoll abweichen, unbedingt von der Leasinggesellschaft erklären. Behalten Sie dabei im Hinterkopf, dass die Beweislast für Gebrauchsspuren aufgrund übermäßiger Nutzung sowie Mängel und Schäden beim Leasinggeber liegt.

3) Legen Sie Rechnungen für bereits reparierte Schäden und Mängel bei der Übergabe des Leasingrückläufers vor. Dadurch sinkt die Wahrscheinlichkeit, dass Ihnen Reparaturkosten für bereits vor Rückgabe behobene Schäden verrechnet werden.

Mittels einer fundierten Rechnungskontrolle können Sie die Kosten der Endabrechnung normalerweise um 30 % – häufig sogar um bis zu 50 % – reduzieren. Leider gestaltet sich die Durchführung einer Rechnungskontrolle in der Praxis schwierig. Vielen Fuhrparkmanagern fehlen hierzu nebst der Zeit auch das notwendige Expertenwissen sowie die erforderlichen Benchmarking Daten. Damit Sie jedoch Probleme besser erkennen können, stellen wir Ihnen demnächst über weitere Beiträge auf diesem Blog einige übliche Problemfälle vor.

Als Alternative zur internen Rechnungskontrolle kann man die Rechnungen auch durch externe Experten kontrollieren lassen, welche über ausreichende Kenntnisse zu Vergleichsfällen und der gängigen Rechtspraxis verfügen. Üblicherweise machen sich diese Dienstleistungen von selbst bezahlt, da ein Vielfaches der Kosten für die Kontrollen durch entsprechende Kostenersparnisse in der Leasing-Endabrechnung wieder herausholen. Das Problem bei der externen Rechnungskontrolle ist, dass diese einen zusätzlichen Koordinationsaufwand erfordert. Weiterhin sind einige Kontrolleure nicht unabhängig, sondern haben Kommissionsverträge mit Partnerwerkstätten. Durch entsprechende Kommissionen können sie die Rechnungen günstiger kontrollieren als unabhängige Anbieter. Doch besteht das gleiche Interessenproblem wie auch schon mit der Leasinggesellschaft: Je höher die Reparaturkosten, desto höher die Rendite für den Rechnungsprüfer.

Bei Avrios sind uns die Probleme mit dem Koordinationsaufwand sowie der Interessenskonflikte bekannt. Wir haben deshalb eine Dienstleistung entwickelt, bei welcher der Kunde die ohnehin automatisch in der Fuhrparkmanagement-Software erfassten Rechnungen mit einem Klick zur Kontrolle durch einen neutralen Experten anmelden kann. Der Experte übernimmt sodann die Kontrolle und beanstandet ungerechtfertigten Kosten. Die neuen Endabrechnungen stellen wir hinterher zur Freigabe per Klick in der Plattform bereit.

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FAQ: 

1. Was sind die Hauptprobleme bei der Rückgabe von Leasingfahrzeugen?

Die Hauptprobleme liegen in der Differenzierung zwischen gewöhnlichen Gebrauchsspuren und übermäßiger Nutzung sowie in der Bewertung von Mängeln und Schäden. Oft gibt es Unklarheiten und Meinungsverschiedenheiten über die Zustandsbewertung des Fahrzeugs, was zu unerwartet hohen Endabrechnungen führen kann.

2. Wie kann man sich gegen ungerechtfertigte Kosten bei der Leasingrückgabe wehren?

Es ist wichtig, alle Positionen im Wertgutachten zu überprüfen und sicherzustellen, dass Gebrauchsspuren und Mängel korrekt dokumentiert sind. Die Beweislast für übermäßige Nutzung und Schäden liegt beim Leasinggeber. Eine fundierte Rechnungskontrolle kann helfen, die Kosten der Endabrechnung signifikant zu reduzieren.

3. Welche Rolle spielen neutrale Beurteilungsinstrumente bei der Fahrzeugbewertung?

Neutrale Beurteilungsinstrumente wie der DEKRA Schadenkatalog oder die Bewertungskriterien zur fairen Fahrzeugbewertung VMF können helfen, klare Kriterien für die Zustandsbewertung zu etablieren. Sie sind jedoch rechtlich nicht bindend, es sei denn, sie sind im Leasingvertrag festgelegt.

4. Was sollte man bei der Übergabe eines Leasingrückläufers beachten?

Vor der Übergabe sollte das Fahrzeug gründlich gereinigt und aufbereitet werden. Zudem ist es ratsam, ein eigenes Gutachten zu erstellen und alle Mängel und Schäden im Übergabeprotokoll genau zu dokumentieren.

5. Wie kann man die Kosten bei der Leasingrückgabe effektiv kontrollieren?

Eine Möglichkeit ist die Nutzung von Dienstleistungen externer Experten, die über das notwendige Wissen und Benchmarking-Daten verfügen, um die Rechnungen zu kontrollieren. Alternativ kann eine Fuhrparkmanagement-Software eingesetzt werden, die eine einfache Überprüfung und Beanstandung ungerechtfertigter Kosten ermöglicht.

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